Gefühlt ja, faktisch wohl nein.
Beispiel:
Wenn du derzeit einen AV hast, der mit Sachgrund Drittelmittelförderung läuft, dann kann dir in diesem befristeten Vertrag natürlich eine betriebsbedingte Kündigung reinrutschen, weil der Mittelgeber das Geld streicht.
Trotzdem würde dich dein AG zum 1.1.24 wieder einstellen müssen.