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Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage

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Organisator:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2022 09:20 ---Es wird kaum vergeblich sein, wenn jemand grundgesetzliche Normen einklagt. Das sollte JEDER aus dem öD ausdrücklich begrüßen.

Viel denken hier in der materiellen Ebene, was auch durchaus nachvollziehbar ist.

--- End quote ---

Es wäre insoweit überflüsig, soweit es nur um Rechthaberei geht und der Lösung nicht dient. Leider habe ich das zu oft erlebt, insbesondere dass sehr viel Mühe in das Verhindern investiert wird, ohne dass an eine Lösung gedacht wird.

Ein "Nein" ist nie eine sinnvolle Antwort, wenn nicht über Alternativen nachgedacht wird.

BAT:
Nein, die Denkanregungen von Verdi haben zu mehreren Gesetzesänderungen des Bundeslandes geführt, die in ihrer Ausgestaltung die Stümperei schlicht fortgeführt haben. Selbstredend ist das für die Kommunen ärgerlich, aber man kann auch wie ein Kleinkind immer wieder gegen die gleiche Wand laufen. Nur peinlich sowas.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 01.04.2022 09:06 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.04.2022 08:59 ---
Zielführend wäre es, vorab auf mögliche Fehler hinzuweisen und eine - ggf. gemeinsame - Lösung herzustellen.

--- End quote ---

Die Fehler sind so offensichtlich, das es ein Hohn wäre hier noch einen Hinweis zu geben. Entsprechend klar und schnell sind natürlich auch die gerichtlichen Verbote.

--- End quote ---
Was bin ich froh, dass ich in einer Stadt wohne, wo offensichtlich eine professioneller Verwaltung arbeite als bei dir.

Wenn ver.di da einmal einen Erfolg hat, dann ok und die Schlammperten werden mit dem Nasenring durch die Arena gezogen, aber wenn die das immer wieder schaffen und deine Gemeinde nicht aus Fehlern lernt, dann tust du mir echt leid bzgl. deiner Gemeindeverwaltung.

BAT:
Das betrifft alle Städte in der Umgebung, daher fragte ich ja nach Erfahrungen in anderen Bundesländern.

Das hat auch nichts mit professionell zu tun. Rechtlich sind die Begehren der Kommunen hier in Niedersachsen schlicht nicht möglich: Das sollte erwachsenen Menschen mal langsam verstehen.

WasDennNun:
Was ist in Niedersachsen rechtlich nicht möglich? Sonntagsöffnung?
Das ist doch gesetzlich geregelt unter welchen Umständen das genehmigt werden kann und wird bei uns auch erfolgreich umgesetzt.
Wenn in deiner Gemeinde halt kein besonderer Anlass vorliegt, der den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigt, dann ist das halt so. Bei uns gab/gibt es punktuell solche Anlässe.

(Klingt bei dir nach tief schwarzen Katholiken, die natürlich ein höheres Interesse am Schutz des Sonntags haben als es bei uns der Fall ist.)

Und auch ver.di ist da durchaus auch schon mal gescheitert mit entsprechender Klagen.
Es muss halt ein entsprechender Rahmen existieren.

Also ist es in Niedersachsen durchaus möglich eine Sonntagsöffnung erfolgreich durchzuführen.

(zuletzt kann ich mich an eine Möbelhaus erinnern, die verdi ne Klatsche gegeben haben.)

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