Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage

Begonnen von BAT, 31.03.2022 16:21

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Organisator

Zitat von: BAT in 04.04.2022 08:43
Ich würde vermuten, das geht nur mit einer Grundgesetzänderung.

Ich nicht, denn Gewerkschaften als Lobbyorganisationen werden einerseits im Gesetzgebungsverfahren beteiligt und können ansonsten auch so ihre Interessen bei den zuständigen Stellen artikulieren.

Kurzum - wenn eine Regelung schlecht ist, hat es mehr Sinn, die eigene Kraft in eine Änderung zu setzen, als gegen die noch schlechtere Umsetzung zu klagen.

BAT

Du gehst nicht davon aus, dass das GG zu ändern ist?

Organisator

ich gehe davon aus, dass man das GG ändern kann, aber es für die Beteiligung von Gewerkschaften bei der Gesetzgebung nicht notwendig ist.

BAT

Ich verstehe jetzt wirklich nicht, worauf du hinaus willst?

WasDennNun

Wenn ein Gesetz im Einklang mit den Gewerkschaften. Kirchen und blabla erstellt und verabschiedet wird, welches alle toll und im Einklang mit dem GG ansehen, dann wird keine GG Änderung notwendig

BAT

Zitat von: WasDennNun in 04.04.2022 09:39
Wenn ein Gesetz im Einklang mit den Gewerkschaften. Kirchen und blabla erstellt und verabschiedet wird, welches alle toll und im Einklang mit dem GG ansehen, dann wird keine GG Änderung notwendig

Ähm ja. Bitte nochmal den Strang lesen. Diese Sachlage scheitert in der Praxis zu oft und kann nur scheitern. Daher bleibt nur eine GG-Änderung und meine Frage an Euch, ob Verdi eine GG-Änderung anstossen soll?

WasDennNun

Zitat von: BAT in 04.04.2022 09:42
Zitat von: WasDennNun in 04.04.2022 09:39
Wenn ein Gesetz im Einklang mit den Gewerkschaften. Kirchen und blabla erstellt und verabschiedet wird, welches alle toll und im Einklang mit dem GG ansehen, dann wird keine GG Änderung notwendig

Ähm ja. Bitte nochmal den Strang lesen. Diese Sachlage scheitert in der Praxis zu oft und kann nur scheitern. Daher bleibt nur eine GG-Änderung und meine Frage an Euch, ob Verdi eine GG-Änderung anstossen soll?
Ähm ja gerne, aber bitte erstmal verstehen was ich andeuten wollte:

Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt  4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.

Dazu muss natürlich die Begründung für das Gesetz dem Grundgesetz standhalten.

Und dann müsste ver.di oder andere gegen dieses Gesetz eine BVerG Klage machen.

BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!

Organisator

Zitat von: BAT in 04.04.2022 09:34
Ich verstehe jetzt wirklich nicht, worauf du hinaus willst?

dito :)))

Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich will eigentlich darauf hinaus, dass es zweckmäßiger ist, seine Energie darauf zu verwenden, ein schlechtes Gesetz zu ändern als gegen die schlechte Ausführung eines schlechten Gesetzes zu klagen.

Und dazu bedarf es meines Erachtens nach keiner Grundgesetzänderung.

BAT

Zitat von: WasDennNun in 04.04.2022 10:00

Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt  4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.

BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!

Du gibts Dir die Antwort doch selbst.

Es konkurrieret der GG-Schutz des Sonntags mit banalen Alltäglichkeiten wie Einkaufen. Aus der Tiefe der Unwichtigkeitkeiten kann dieses Shopping nur mit höherwertigen Rechtsgütern wie z. B. seelische Erhebung (vulgo Urlaub) erhoben werden, deswegen haben z. B. Seebädern per se mehr offene Sonntage. Gleiches gilt für den Weg dahin (Tankstelle), etc.

Und viele Gemeinden sind in der glücklichen Lage, entweder keine Klagen von Verdi zu erhalten oder so große Feste zu haben, die weit im Vordergrund stehen.

BAT

Zitat von: Organisator in 04.04.2022 10:09

Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich will eigentlich darauf hinaus, dass es zweckmäßiger ist, seine Energie darauf zu verwenden, ein schlechtes Gesetz zu ändern als gegen die schlechte Ausführung eines schlechten Gesetzes zu klagen.

Und dazu bedarf es meines Erachtens nach keiner Grundgesetzänderung.

Ach so! Aber Verdi hat doch gar kein Interesse, das Gesetz zu ändern, warum sollten Sie? Hier gewinnen sie immer... und das Gesetz wurde in Niedersachsen schon geändert, der Gesetzgeber bekommt es jedoch nicht hin. Wegen dem Grundgesetz.

WasDennNun

Zitat von: BAT in 04.04.2022 10:15
Zitat von: WasDennNun in 04.04.2022 10:00

Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt  4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.

BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!

Du gibts Dir die Antwort doch selbst.

Es konkurrieret der GG-Schutz des Sonntags mit banalen Alltäglichkeiten wie Einkaufen. Aus der Tiefe der Unwichtigkeitkeiten kann dieses Shopping nur mit höherwertigen Rechtsgütern wie z. B. seelische Erhebung (vulgo Urlaub) erhoben werden, deswegen haben z. B. Seebädern per se mehr offene Sonntage. Gleiches gilt für den Weg dahin (Tankstelle), etc.

Und viele Gemeinden sind in der glücklichen Lage, entweder keine Klagen von Verdi zu erhalten oder so große Feste zu haben, die weit im Vordergrund stehen.
Es besteht doch die Möglichkeit, ein Ladenöffnungs-Gesetz zu verabschiedet, welches es allen Gemeinden erlaubt 4 Sonntage im Jahr zu öffnen. Der Sonntag wäre weiterhin gesetzlich geschützt und ver.di kann nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klagen.

Eine GG Änderung ist da nicht für notwendig.

Ich denke, das ist es worauf Organisator hinaus will.


Organisator

Zitat von: BAT in 04.04.2022 10:30
Ach so! Aber Verdi hat doch gar kein Interesse, das Gesetz zu ändern, warum sollten Sie? Hier gewinnen sie immer...
Und genau das sehe ich das Problem. Ziel von Verdi sollte es nicht sein "zu gewinnen", sondern eine für alle vertretenen Interessengruppen gute Lösung zu finden. Klagen sorgt hier nur für Verhindern, Ermöglichen sollte das Ziel sein?

Zitat von: BAT in 04.04.2022 10:30
und das Gesetz wurde in Niedersachsen schon geändert, der Gesetzgeber bekommt es jedoch nicht hin. Wegen dem Grundgesetz.
Wo macht hier das Grundgesetz Probleme?

BAT

Zitat von: WasDennNun in 04.04.2022 11:06

Eine GG Änderung ist da nicht für notwendig.

Ich denke, das ist es worauf Organisator hinaus will.

Doch, ist sie. Bunderverfassungs- und verwaltungsgericht haben entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur als Annex einer kulturellen Veranstaltung erfolgen darf, nicht als reines Shopping - Erlebnis.

Da haben einige Gemeinden durchaus Probleme mit, hier solch einen Sonntag als Annex zu deklarieren. Nicht alle, sicherlich.

Es kann gar kein Gesetz geben, wonach einfach viermal im Jahr verkaufsoffen ist. Jetzt verstanden?


Organisator

Zitat von: BAT in 04.04.2022 13:36
Zitat von: WasDennNun in 04.04.2022 11:06

Eine GG Änderung ist da nicht für notwendig.

Ich denke, das ist es worauf Organisator hinaus will.

Doch, ist sie. Bunderverfassungs- und verwaltungsgericht haben entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur als Annex einer kulturellen Veranstaltung erfolgen darf, nicht als reines Shopping - Erlebnis.

Da haben einige Gemeinden durchaus Probleme mit, hier solch einen Sonntag als Annex zu deklarieren. Nicht alle, sicherlich.

Es kann gar kein Gesetz geben, wonach einfach viermal im Jahr verkaufsoffen ist. Jetzt verstanden?

Wie wird denn begründet, dass Sonntags - ohne kulturelle Veranstaltung - nicht geöffnet werden darf?

BAT

Ernsthaft? Dir ist das Grundgesetz bekannt? Artikel 140 wäre schon mal ein Tipp.  ;)