Autor Thema: [HH] Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)  (Read 2651 times)

Sepper14

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich eines Dienstherrenwechsels in ein anderes Bundesland. Konkret geht es um einen familienbedingten Wechsel von einer bayerischen Kreisverwaltungsbehörde (kommunaler Beamter) zu Land/Stadt Hamburg. Derzeit bin ich als Beamter der 3. QE in der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 4 tätig.

Für mich stellen sich grundsätzlich folgende Fragen:

1.   Wie ist aus eurer Erfahrung der beste Ablauf? Sollte ich zunächst meinen derzeitigen Dienstherren über den Wechselwunsch informieren oder erst nachdem ich die Zusage bei meinem neuen Dienstherren habe?
2.   Entspricht mein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) dem in Hamburg notwendigen Bachelor in Public Management/Administration?
3.   Der einfachste Weg wäre wahrscheinlich ein Versetzungsantrag, dem alter und neuer Dienstherr zustimmen. Welche Optionen bestehen, wenn mich mein alter Dienstherr nicht gehen lassen möchte?
4.   Werden meine Stufenlaufzeiten bei meinem neuen Dienstherren angerechnet?

Ich würde mich freuen, wenn mir die Community vielleicht einige Tipps geben könnte.
Im Voraus schon mal vielen Dank :)

Beste Grüße
« Last Edit: 01.04.2022 14:50 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)
« Antwort #1 am: 31.03.2022 16:51 »
1.
Der neue Dienstherr tritt an deine jetzige Behörde heran und bittet um (Abordnung mit dem Ziel der) Versetzung.
Bevor das Schreiben eintrudelt bietet es sich aber an, zumindest deinen Chef darüber zu informieren.
2.
Grundsätzlich ja. Sicherheit gibt dir aber nur eine Auskunft beim neuen Dienstherrn.
3.
Ja, der aber von der aufnehmenden Behörde gestellt wird.
Üblicherweise stimmt die abgebende Behörde der Abordnung / Versetzung zu, allenfalls gibt es Diskussionsbedarf über den Zeitpunkt. Hier würde ich aber erst die Reaktion deiner jetztigen Behörde abwarten.
4.
Ja. In welcher Höhe teilt dir die aufnehmende Behörde mit, soweit es Unterschiede in den Landesregelungen gibt.

McOldie

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Antw:Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)
« Antwort #2 am: 31.03.2022 17:35 »
zu 2.
ja

Ndsftw

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Antw:Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)
« Antwort #3 am: 01.04.2022 14:50 »
Etwas Offtopic, aber wie hast du es denn in Bayern geschafft A11 zu werden, bevor du Stufe 5 erreicht hast?

Grüße

Sepper14

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Antw:[HH] Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)
« Antwort #4 am: 02.04.2022 10:42 »
@Organisator & @ McOldie:
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Besteht für mich ein Anspruch auf den Dienstherrnwechsel, den ich ggf. durchsetzen kann? Oder bin ich auf die Mitwirkung meines derzeitigen Dienstherrn angewiesen?

@Ndsftw:
An meiner KVB existieren für Kommunalbeamte - je nach Bewertungspunktzahl - verkürzte Mindestwartezeiten. Ich wurde dann nach Durchlaufen der Wartezeiten immer direkt befördert.

Grüße

McOldie

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Antw:[HH] Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)
« Antwort #5 am: 02.04.2022 12:19 »
Eine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn geht nur im Einvernehmen aller Beteiligten.
Eine theoretische Möglichkeit wäre, dass Hamburg dich zum Bemten ernennt. In diesem Fall würde das bisherige Beamtenverhältnis kraft Gesetzes enden (sogen. "Raubernennung"). Diesen Weg wird Hamburg aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht gehen.
Ein konkreter Anspruch auf eine Versetzung steht einem Beamten grundsätzlich nicht zu. Über den Antrag des Beamten entscheidet der Dienstherr vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung des Dienstvorgesetzten über ein Versetzungsgesuch erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch des Beamtenauf Versetzung gibt. Nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei schwerwiegenden persönlichen Gründen) kann im Einzelfall ein Versetzungsgesuch unabweisbar sein.

In der Regel wird es so sein, dass der jetzige Dienstherr die Versetzung terminlich verzögert, damit er möglichst ohne Vakanz die Stelle nachbesetzen kann.