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[HH] Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)
Sepper14:
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich eines Dienstherrenwechsels in ein anderes Bundesland. Konkret geht es um einen familienbedingten Wechsel von einer bayerischen Kreisverwaltungsbehörde (kommunaler Beamter) zu Land/Stadt Hamburg. Derzeit bin ich als Beamter der 3. QE in der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 4 tätig.
Für mich stellen sich grundsätzlich folgende Fragen:
1. Wie ist aus eurer Erfahrung der beste Ablauf? Sollte ich zunächst meinen derzeitigen Dienstherren über den Wechselwunsch informieren oder erst nachdem ich die Zusage bei meinem neuen Dienstherren habe?
2. Entspricht mein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) dem in Hamburg notwendigen Bachelor in Public Management/Administration?
3. Der einfachste Weg wäre wahrscheinlich ein Versetzungsantrag, dem alter und neuer Dienstherr zustimmen. Welche Optionen bestehen, wenn mich mein alter Dienstherr nicht gehen lassen möchte?
4. Werden meine Stufenlaufzeiten bei meinem neuen Dienstherren angerechnet?
Ich würde mich freuen, wenn mir die Community vielleicht einige Tipps geben könnte.
Im Voraus schon mal vielen Dank :)
Beste Grüße
Organisator:
1.
Der neue Dienstherr tritt an deine jetzige Behörde heran und bittet um (Abordnung mit dem Ziel der) Versetzung.
Bevor das Schreiben eintrudelt bietet es sich aber an, zumindest deinen Chef darüber zu informieren.
2.
Grundsätzlich ja. Sicherheit gibt dir aber nur eine Auskunft beim neuen Dienstherrn.
3.
Ja, der aber von der aufnehmenden Behörde gestellt wird.
Üblicherweise stimmt die abgebende Behörde der Abordnung / Versetzung zu, allenfalls gibt es Diskussionsbedarf über den Zeitpunkt. Hier würde ich aber erst die Reaktion deiner jetztigen Behörde abwarten.
4.
Ja. In welcher Höhe teilt dir die aufnehmende Behörde mit, soweit es Unterschiede in den Landesregelungen gibt.
McOldie:
zu 2.
ja
Ndsftw:
Etwas Offtopic, aber wie hast du es denn in Bayern geschafft A11 zu werden, bevor du Stufe 5 erreicht hast?
Grüße
Sepper14:
@Organisator & @ McOldie:
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Besteht für mich ein Anspruch auf den Dienstherrnwechsel, den ich ggf. durchsetzen kann? Oder bin ich auf die Mitwirkung meines derzeitigen Dienstherrn angewiesen?
@Ndsftw:
An meiner KVB existieren für Kommunalbeamte - je nach Bewertungspunktzahl - verkürzte Mindestwartezeiten. Ich wurde dann nach Durchlaufen der Wartezeiten immer direkt befördert.
Grüße
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