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[HH] Dienstherrenwechsel (Bayern -> Hamburg)

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McOldie:
Eine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn geht nur im Einvernehmen aller Beteiligten.
Eine theoretische Möglichkeit wäre, dass Hamburg dich zum Bemten ernennt. In diesem Fall würde das bisherige Beamtenverhältnis kraft Gesetzes enden (sogen. "Raubernennung"). Diesen Weg wird Hamburg aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht gehen.
Ein konkreter Anspruch auf eine Versetzung steht einem Beamten grundsätzlich nicht zu. Über den Antrag des Beamten entscheidet der Dienstherr vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung des Dienstvorgesetzten über ein Versetzungsgesuch erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch des Beamtenauf Versetzung gibt. Nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei schwerwiegenden persönlichen Gründen) kann im Einzelfall ein Versetzungsgesuch unabweisbar sein.

In der Regel wird es so sein, dass der jetzige Dienstherr die Versetzung terminlich verzögert, damit er möglichst ohne Vakanz die Stelle nachbesetzen kann.

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