Autor Thema: Winterdienst Rufbereitschaft  (Read 1512 times)

Heldikof

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Winterdienst Rufbereitschaft
« am: 01.04.2022 06:36 »
Hallo Leute,
ich arbeite bei einem Bauhof.
Im Winterdienst haben wir zwei Gruppen die wöchentlich wechseln.
Wenn jemand aus der anderen Gruppe krank wird, springt eben normalerweise einer aus der anderen Gruppe für ihn ein. Jetzt aber meine Frage, angenohmen jemand wird an einem Donnerstag oder Freitag Krank und kann am Wochnenende sein Winterdienst nicht antreten. Jetzt sind so wenige Leute da, dass nur einer aus der anderen Gruppe für ihn Ersatz machen könnte. Ihm wird angeordnet am Wochenende als Ersatz anzutreten.
Er sagt aber, dass er nicht kann, weil er z.b auf sein Kind aufpassen muss oder weil er schon was gebucht hat und es geplant war wegzufahren. Es war ja auch sehr kurzfristig.
Natürlich ist das eine scheis Situation und der Arbeitgeber kann nichts dafür. Kann man den Arbeiter einfach zwingen ? Ist es rechtlich möglich zu sagen "du musst antreten" obwohl er wie gesagt womöglich auf sein Kind aufpassen muss weil sein Partner an dem Wochenende nicht da ist ?

Danke schonmal

WasDennNun

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Antw:Winterdienst Rufbereitschaft
« Antwort #1 am: 01.04.2022 06:44 »
Da liegt doch alleinig ein Organisationsversagen des AGs vor, dass er nichts vorbereitet hat, bzgl. Ausfall eines MA.
Der AG hätte doch ausreichend MA in die Rufbereitschaft schicken können um seinen Bedarf, auch bei Krankheit, zu decken.
Eine Abmahnung dürfte da mEn wenig Erfolg haben.

Wynchester

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Antw:Winterdienst Rufbereitschaft
« Antwort #2 am: 01.04.2022 06:57 »
Liegt eine konkrete Notlage vor, hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt die Ankündigungsfrist von 4 Tagen im Voraus nach §12(2) Teilzeit- und Befristungsgesetz als Maßstab gesetzt. Ein BAG Urteil hierzu gibts es meines Wissen nach noch nicht.
Eine konkrete Notlage besteht in dem geschilderten Fall nicht, lediglich die Möglichkeit einer Notlage die bei eintretendem Notfall Schneefall/Glätte/etc eintreten würde. Das gehört aber wie bereits vom Kollegen "WasDennNun" geschildert zum unternehmerischen Risiko des AG.


Heldikof

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Antw:Winterdienst Rufbereitschaft
« Antwort #3 am: 01.04.2022 07:35 »
Also Fakt ist, auch wenn eine Notlage käme aber der MA nicht im Plan dran war, kann man ihn nicht mit einem Tag vorlauf "zwingen", wenn er wegen privaten Umständen nicht kann ?

blondie

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Antw:Winterdienst Rufbereitschaft
« Antwort #4 am: 01.04.2022 07:48 »
Um das zu beantworten, braucht man mehr Infos. Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung zur Rufbereitschaft?