Autor Thema: Eingruppierung öffentlicher Dienst  (Read 2476 times)

Heldikof

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Eingruppierung öffentlicher Dienst
« am: 01.04.2022 06:57 »
Hallo,
ich hätte mal eine Frage. Ich habe 2007 eine Ausbildung als Straßenbauer auf einem Bauhof begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Ich bin nun schon seit 15 Jahren dort eingestellt. Ich bin in der Entgeldgruppe 5 Stufe 5.
Ich habe den Führerschein CE.
Ich fahre im Winterdienst alle Fahrzeuge.
Ich habe ein Kranlehrgang und bediene unseren Kran, der auf dem LKW montiert ist.
Ich arbeite mit unserem 4 Tonnen Bagger und unseren großen Mobilbagger.
Ich führer Pflasterarbeiten und asphaltarbeiten durch und bediene ebenso die Radlader und Walze beim asphaltieren.
Ich führe meine Arbeiten selbstständig durch und telefoniere wenn nötig mit unseren Auftraggeber ( Stadtwerke z.b für Erstellung der Lampenfundamente).
Ich habe diverse Lehrgänge ( Baggerlehrgang, Asphaltlehrgang, Kettensägenschein, Absperren einer Baustelle )
Wir haben ebenso Rufbereitschaften, die jeweils eine Woche gehen im Wechsel ( z.b für Ölspuren etc ) und Hochwasserschutz müssen wir auch wenn nötig aufbauen.
Nun mache ich den Ausbilderschein, weil mein Chef will, dass ich mich um die Auszubildenden kümmere.

Nun meine Frage, mir müsste doch mehr wie die Entgeldgruppe 5 zustehen oder sehe ich das falsch ?
Allein wenn ich den Ausbilderschein habe, hebt mich das extrem von den anderen ab oder ?

Danke schonmal für die Antworten

blondie

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Antw:Eingruppierung öffentlicher Dienst
« Antwort #1 am: 01.04.2022 07:21 »
Nein. Die EG 5 ist da korrekt. Auch ein Ausbilderschein ändert daran erstmal noch nichts. Wer hat sich denn bisher um die Azubis gekümmert? Und was ist denn zukünftig deine Aufgabe?

Heldikof

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Antw:Eingruppierung öffentlicher Dienst
« Antwort #2 am: 01.04.2022 07:34 »
Vorher hat sich unser Chef um die Azubis gekümmert. Nun ist er weg und es ist keiner da mit einem ADA Schein.
Ich müsste die Azubis eben betreuen. Inhalte des Ausbildungsrahmenplan beibringen, Berichtsheft kontrollieren etc.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung öffentlicher Dienst
« Antwort #3 am: 01.04.2022 07:43 »

Ich müsste die Azubis eben betreuen.
Sagt wer? Ist dieTätigkeit wirksam übertragen?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung öffentlicher Dienst
« Antwort #4 am: 01.04.2022 07:51 »
Hallo,
ich hätte mal eine Frage. Ich habe 2007 eine Ausbildung als Straßenbauer auf einem Bauhof begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Ich bin nun schon seit 15 Jahren dort eingestellt. Ich bin in der Entgeldgruppe 5 Stufe 5.

Wir haben im Rahmen der Überleitung in die neue EGO Mitarbeiter des Bauhofes mit abgeschlossener Berufsausbildung in die EG 6 übergeleitet. War aufgrund einer Regelung im landebezirklichen TV NRW möglich, bin da aber nicht mehr up to date.