Autor Thema: Stuffenvorgewährung zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten  (Read 2482 times)

Maximus2584

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Was muss dafür vorliegen? Für mich ist nur der Punkt zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten interessant, denn die anderen kenne ich. Muss ich da etwas nachweisen oder ist Inflation ein Punkt?  ;D ;D ;D

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Du kannst, brauchst oder musst nichts nachweisen, da du ja nicht über diese Zulage bestimmst.

Der AG kann nach seinem freien Gusto darüber entscheiden, wie er darüber entscheidet, ob und  wem er eine solche Zulage zahlt.

 höherer Lebenshaltungskosten habe ich bisher nur zweimal erlebt (FFm und Mü) erlebt, dass da dieses Argument, flankiert mit dem Personalbedarf, genutzt wurde um Berufsanfängern die neu in der Gegend sind und vom Lande kamen die Stufe 3 auszuzahlen, (sie hätten sonst nicht die Stellen angenommen.)

TVWaldschrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 408
höherer Lebenshaltungskosten habe ich bisher nur zweimal erlebt (FFm und Mü) erlebt, dass da dieses Argument, flankiert mit dem Personalbedarf, genutzt wurde um Berufsanfängern die neu in der Gegend sind und vom Lande kamen die Stufe 3 auszuzahlen, (sie hätten sonst nicht die Stellen angenommen.)

Abgesehen davon, dass ich das noch nie erlebt habe und keiner der TV-L-Angestellten über so eine Möglichkeit weiß...
Wie wurde diese Zulage in diesen Fällen ausgestaltet, ist darüber was bekannt? Ist es eine Zulage von "ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt bis zum Erreichen der Stufe 3"? Also eine Zulage, die das Entgelt auf das Entgelt der Stufe 3 einfriert bis zum regulären Erreichen der Stufe 4?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Traurig, wenn keiner der TV-L Angestellten nicht wissen was der Inhalt des  AVs ist, den sie unterschreiben.

Soweit ich weiß haben die beiden ITler die dynamische Variante erhalten.
Entgelt erhöht um aktuelle Stufe plus 2. Also Endgehalt nach 6Jahren, Begrenzung auf Stufe 6.

Am Ende aber eher die Begründung Deckung Personbedarf Kombinierte mit Lebenshaltung.

TVWaldschrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 408
Traurig, wenn keiner der TV-L Angestellten nicht wissen was der Inhalt des  AVs ist, den sie unterschreiben.

Im zweiseitigen AV, der zugeschickt wird, steht nichts zu Zulagen, und dass ein Tarifvertrag öffentlich einsehbar ist, ist den meisten (vor allem Berufsanfängern) nicht bekannt ;)


Am Ende aber eher die Begründung Deckung Personbedarf Kombinierte mit Lebenshaltung.

Ich denke mal, dass der Hauptgrund die Deckung des Personalbedarfs ist, da eine Zulage zur Deckung der Lebenshaltungskosten eines AN vom LRH leichter anfechtbar wäre?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Traurig, wenn keiner der TV-L Angestellten nicht wissen was der Inhalt des  AVs ist, den sie unterschreiben.

Im zweiseitigen AV, der zugeschickt wird, steht nichts zu Zulagen, und dass ein Tarifvertrag öffentlich einsehbar ist, ist den meisten (vor allem Berufsanfängern) nicht bekannt ;)
Na, also im Blindflug was unterschreiben was man nicht kennt, Klug!
Aber man lernt ja fürs leben.
Zum Glück steht da nichts böses drin, im TV-L.
Zitat
Am Ende aber eher die Begründung Deckung Personbedarf Kombinierte mit Lebenshaltung.

Ich denke mal, dass der Hauptgrund die Deckung des Personalbedarfs ist, da eine Zulage zur Deckung der Lebenshaltungskosten eines AN vom LRH leichter anfechtbar wäre?
Letzteres ist in FFM oder Mü doch einfacher gegenüber dem LRH zu begründen als ersteres.
Allerdings spielen da die PR nicht mit, denn die würden das ja korrekterweise dann für alle fordern.
Also wurde da sozusagen eine Kombibegründung (doppelter Boden) durchgezogen.

Mein erste Zulage nach §16.5 wurde alleinig via Bindung qualifiziertem Personals eingetütet, weil die "Deckung Personal"/förderliche Zeiten schwieriger zu Begründen war, denn es gab Mitbewerber, die nicht schlecht genug waren, so dass man sie hätte ignorieren können(wollen), so habe ich aus taktischen Gründen ein paar Monate auf die Zulage verzichtet.