Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stuffenvorgewährung zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
Maximus2584:
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Was muss dafür vorliegen? Für mich ist nur der Punkt zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten interessant, denn die anderen kenne ich. Muss ich da etwas nachweisen oder ist Inflation ein Punkt? ;D ;D ;D
WasDennNun:
Du kannst, brauchst oder musst nichts nachweisen, da du ja nicht über diese Zulage bestimmst.
Der AG kann nach seinem freien Gusto darüber entscheiden, wie er darüber entscheidet, ob und wem er eine solche Zulage zahlt.
höherer Lebenshaltungskosten habe ich bisher nur zweimal erlebt (FFm und Mü) erlebt, dass da dieses Argument, flankiert mit dem Personalbedarf, genutzt wurde um Berufsanfängern die neu in der Gegend sind und vom Lande kamen die Stufe 3 auszuzahlen, (sie hätten sonst nicht die Stellen angenommen.)
TVWaldschrat:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.04.2022 11:23 --- höherer Lebenshaltungskosten habe ich bisher nur zweimal erlebt (FFm und Mü) erlebt, dass da dieses Argument, flankiert mit dem Personalbedarf, genutzt wurde um Berufsanfängern die neu in der Gegend sind und vom Lande kamen die Stufe 3 auszuzahlen, (sie hätten sonst nicht die Stellen angenommen.)
--- End quote ---
Abgesehen davon, dass ich das noch nie erlebt habe und keiner der TV-L-Angestellten über so eine Möglichkeit weiß...
Wie wurde diese Zulage in diesen Fällen ausgestaltet, ist darüber was bekannt? Ist es eine Zulage von "ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt bis zum Erreichen der Stufe 3"? Also eine Zulage, die das Entgelt auf das Entgelt der Stufe 3 einfriert bis zum regulären Erreichen der Stufe 4?
WasDennNun:
Traurig, wenn keiner der TV-L Angestellten nicht wissen was der Inhalt des AVs ist, den sie unterschreiben.
Soweit ich weiß haben die beiden ITler die dynamische Variante erhalten.
Entgelt erhöht um aktuelle Stufe plus 2. Also Endgehalt nach 6Jahren, Begrenzung auf Stufe 6.
Am Ende aber eher die Begründung Deckung Personbedarf Kombinierte mit Lebenshaltung.
TVWaldschrat:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.04.2022 12:57 ---Traurig, wenn keiner der TV-L Angestellten nicht wissen was der Inhalt des AVs ist, den sie unterschreiben.
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Im zweiseitigen AV, der zugeschickt wird, steht nichts zu Zulagen, und dass ein Tarifvertrag öffentlich einsehbar ist, ist den meisten (vor allem Berufsanfängern) nicht bekannt ;)
--- Zitat von: WasDennNun am 02.04.2022 12:57 ---Am Ende aber eher die Begründung Deckung Personbedarf Kombinierte mit Lebenshaltung.
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Ich denke mal, dass der Hauptgrund die Deckung des Personalbedarfs ist, da eine Zulage zur Deckung der Lebenshaltungskosten eines AN vom LRH leichter anfechtbar wäre?
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