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Stuffenvorgewährung zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

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WasDennNun:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 02.04.2022 13:06 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.04.2022 12:57 ---Traurig, wenn keiner der TV-L Angestellten nicht wissen was der Inhalt des  AVs ist, den sie unterschreiben.

--- End quote ---

Im zweiseitigen AV, der zugeschickt wird, steht nichts zu Zulagen, und dass ein Tarifvertrag öffentlich einsehbar ist, ist den meisten (vor allem Berufsanfängern) nicht bekannt ;)

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Na, also im Blindflug was unterschreiben was man nicht kennt, Klug!
Aber man lernt ja fürs leben.
Zum Glück steht da nichts böses drin, im TV-L.

--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.04.2022 12:57 ---Am Ende aber eher die Begründung Deckung Personbedarf Kombinierte mit Lebenshaltung.

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Ich denke mal, dass der Hauptgrund die Deckung des Personalbedarfs ist, da eine Zulage zur Deckung der Lebenshaltungskosten eines AN vom LRH leichter anfechtbar wäre?

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Letzteres ist in FFM oder Mü doch einfacher gegenüber dem LRH zu begründen als ersteres.
Allerdings spielen da die PR nicht mit, denn die würden das ja korrekterweise dann für alle fordern.
Also wurde da sozusagen eine Kombibegründung (doppelter Boden) durchgezogen.

Mein erste Zulage nach §16.5 wurde alleinig via Bindung qualifiziertem Personals eingetütet, weil die "Deckung Personal"/förderliche Zeiten schwieriger zu Begründen war, denn es gab Mitbewerber, die nicht schlecht genug waren, so dass man sie hätte ignorieren können(wollen), so habe ich aus taktischen Gründen ein paar Monate auf die Zulage verzichtet.

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