Autor Thema: [NI] Reisekosten bei Abordnung  (Read 1110 times)

Nove

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[NI] Reisekosten bei Abordnung
« am: 02.04.2022 00:54 »
Hallo,

ich bin Beamter des Landes Niedersachsen und habe im Februar diesen Jahres eine Abordnungsverfügung an eine andere Behörde erhalten. Die Entfernung zur neuen Behörde beträgt 29,4 km. Die verfügende Behörde teilt mit, ich hätte keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung mit der Begründung, dass kein Trennungsgeldanspruch bestehe, da ich im „Einzugsgebiet“ der neuen Behörde wohnen würde.

Als Rechtsgrundlage wurde die TGV nebst BUKG genannt, die in der Tat bei Bundesbeamten einen Trennungsgeldanspruch verneint, soweit die Entfernung Wohnort-neuer Dienstort mehr als 30 km beträgt.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass ein Anspruch unmittelbar aus Paragraph 84 NBG i.V.m. der NRKVO besteht, oder übersehe ich etwas? Außerdem halte ich TGV und BUKG überhaupt nicht für einschlägig, da Bundesbeamtenrecht.

Wie handhaben andere Geschäftsbereiche dies?

Danke für jede Antwort!


Nove

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Antw:[NI] Reisekosten bei Abordnung
« Antwort #2 am: 02.04.2022 21:28 »
Ah, der entsprechende Verweis aus Paragraph 98 NBG fehlte mir zu meinem Glück. Oder Pech.

Vielen lieben Dank!