Hallo zusammen,
im Kontext meiner anstehenden Verbeamtung muss ich ein wenig Papierkram erledigen.
Dabei ist auch die Frage nach der Anstellung meiner Frau zu beantworten.
Kann mir jemand sagen, ob eine Beschäftigung im Krankenhaus (Kirchennahmer Träger) im Tarifbereich AVR Caritas als Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach §40 Abs. 6 BBesG gilt?
Vielen Dank!