Naja, einfach die Pistole auf die Brust setzen...Ja wäre eine Maßnahme, aber ich glaube für ein gutes Verhältnis zum AG nicht so geeignet.
Wieso Pistole auf die Brust?
Du machst ein Arbeitsangebot und verhandelst mit dem AG. Die natürlichste Sache der Welt, insbesondere wenn man mit dem Angebot welches der AG macht nicht einverstanden ist.
Derzeit versuche ich mit Nachweisen an die Beschäftigungstelle heranzutreten und mit denen zu verhandeln. Leider bisher ohne viel Erfolg, wegen der schwierigen Kontaktaufnahme. Ich weiß auch nicht, ob ich da überhaupt Chancen habe. Da die Problematik so komplex ist und die Paragraphen auch sehr unterschiedlich und ungerecht ausgelegt werden können.
Ich sehe da keine besondere Komplexität:
Es gibt zwei klare Wege, wie der AG dich tariflich in die Stufe 3/4 stecken kann, wenn er will.
Zumindest sehe ich eine Ungerechtigkeit bei bereits erworbener Berufserfahrung, insbesondere beim Wechsel zurück zum alten AG. Andere erhalten beim Wechsel (selbe Arbeitsstelle nur anderes Bezirksamt) die Stufe ohne große Anstrengung, andere nicht.
Berufserfahrung ist im TV-L irrelevant, dass ist nicht ungerecht, sondern der Wille der Tarifparteien.
Die einen verhandeln erfolgreich die anderen nicht, ich kann da keine Ungerechtigkeit sehen.
Zumal ich 14 Monate Tätigkeit im der E9b vorweisen kann (Aushilfe im der Flüchtlingskrise 2015), ergo komplett die gleichwertige Stelle, die ich nun anfange. Aber auch das ist keine einschlägige Berufserfahrung, gemäß der Schreiben der Personalstelle.
Es gilt (leider) die Faustregel, dass einschlägige Berufserfahrung nicht in einer niedrigeren EG gesammelt werden kann.
Aber natürlich besteht in deinem Fall die berechtigte Chance, dass deine alten Tätigkeiten als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen sind. (am Ende musste da zur Not klagen)
Und es ist traurig, wenn sich da der AG nicht dazu hinreisen kann, dir ein besseres Angebot als die Stufe 1 freiwillig zu geben.