Autor Thema: Konflikt Meinungsäußerung  (Read 3708 times)

buchemma

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Konflikt Meinungsäußerung
« am: 03.04.2022 17:57 »
Liebes Forum,

ich habe folgende Frage:
Ich bin Angestellte in einer Verwaltungsgemeinschaft. Unsere Verwaltungsgemeinschaft bzw. die Mitgliedsgemeinden planen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und dafür die Bildung zu einer Landgemeinde. Ich selber wohne in einer der Mitgliedsgemeinden. Als Bürgerin dieser Gemeinde sehe ich derzeit keine Notwendigkeit zur Auflösung der VG und Bildung einer Landgemeinde, da die Gefahr einer Zwangseingemeindung (Gebietsreform) nicht besteht. Nun möchte ich in den anstehenden öffentlichen Anhörungen der Bürger  (Einwohnerversammlungen) gern meine persönliche Meinung mitteilen. Mein Chef (Gemeinschaftsvorsitzende der VG) wird dies nicht gern sehen und erwartet sicher eine Verbundenheit der Angestellten zum Vorhaben Landgemeinde. Ich weiß nicht wie ich das jetzt ausdrücken soll – also wenn ich meine private Meinung zum Thema Landgemeinde öffentlich äußere, kann mir da arbeitsrechtlich ein Nachteil entstehen?

superbraz

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #1 am: 04.04.2022 06:29 »
Arbeitsrechtlich sehe ich da kein Problem...aber wenn der Vorgesetzte einem das krumm nimmt, wird es die folgenden Tage wohl eher unangenehm auf Arbeit. Hier muss man abwiegen, was einem mehr am Herzen liegt.
Ich bin (mittlerweile) auch jemand, der seine Meinung sagt - finden auch nicht alle gut, aber dann trage ich es nicht mehr allein mit mir herum und meist trauen sich auch andere dadurch, ihre Meinung zu äußern.

Opa

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #2 am: 04.04.2022 09:02 »
Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die dienstliche Funktion mit der Äußerung der privaten Meinung verknüpft ist.

xap

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #3 am: 04.04.2022 13:39 »
Dann lässt man seine(n) Ehegatten/-frau vortragen. Problem gelöst.

was_guckst_du

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #4 am: 04.04.2022 14:42 »
...als Tarifbeschäftigter einer Verwaltung ist man weder entmündigt noch muss man seine eigne Meinung am Eingang einer Veranstaltung abgeben...

...schwieriger wird es da schon bei einem Beamten, der jederzeit mit voller Hingabe seinem Amt verpflichtet ist und seinem Dienstherrn gegenüber loyal sein muss..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #5 am: 04.04.2022 15:08 »
...schwieriger wird es da schon bei einem Beamten, der jederzeit mit voller Hingabe seinem Amt verpflichtet ist und seinem Dienstherrn gegenüber loyal sein muss..

Selbst bei Beamten sähe ich hier grundsätzlich keine Einschränkung. Wenn man zwar in der Verwaltung arbeitet, aber in einem Bereich der mit der geplanten Gemeindereform inhaltlich nichts zu tun hat (z.B. im Standesamt) sähe ich erst recht keine Loyalitätskonflikte.

Bei Unsicherheiten kann man ja eine Einleitung ala "Als Bürger der Gemeinde xy ist meine Meinung wie folgt" oder so.

egotrip

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #6 am: 04.04.2022 15:24 »
Mein ganz eigenes Gefühl:

So lange man nicht das, was man auf der Arbeit an Hintergrundinformationen erfährt, mit in die Diskussion bringt, sollte das kein Problem sein.

Wenn man in einer solchen Sitzung aber vorträgt:

"Das ist alles gar nicht nötig, ich arbeite täglich mit den Zahlen und Vorraussetzungen"

kann einem das schon das Genick brechen, denn dann kann ziemlich sicher den Vorwurf des Vertrauensbruchs und den Verstoß gegen die Verschiegenheit mit der großen Keule bekommen.

Also vorher gut abwägen, welche Fakten man zur öffentlichen Meinungsbildung heran zieht.

buchemma

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #7 am: 04.04.2022 17:17 »
Vielen lieben Dank an alle für die guten Tipps und Hinweise, da weiß ich jetzt wie ich es angehen kann als Bürgerin der Gemeinde xy  ;)

Kat

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #8 am: 05.04.2022 09:09 »
Dann lässt man seine(n) Ehegatten/-frau vortragen. Problem gelöst.

Inwiefern? Sie sagt ja dann, ein Mann meint.. und nicht ich meine .... Oder ist Deine Frau immer deiner Meinung?

teclis22

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Antw:Konflikt Meinungsäußerung
« Antwort #9 am: 07.04.2022 10:16 »
Dann lässt man seine(n) Ehegatten/-frau vortragen. Problem gelöst.

Inwiefern? Sie sagt ja dann, ein Mann meint.. und nicht ich meine .... Oder ist Deine Frau immer deiner Meinung?

Naja in dem Fall wäre das wohl abgesproche:
"SChatz ich darf das nicht sagen wegen Arbeit. Hier sind die Fakten, kannst du die bitte als deine Meinung darstellen, damit ich keine Probleme mit der Leitung bekomme?"