Autor Thema: Eingruppierung - Sachbearbeiter Sozialwesen (Sachgebietsleitung)  (Read 1696 times)

nimeras

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Hallo zusammen,

ich habe mich seit einiger Zeit hier etwas eingelesen und auch andere Quellen im Netz bemüht. Leider bin ich nicht sonderlich bewandert mit den Regeln des öD, daher ist für mich vieles nur schwer nachvollziehbar oder unverständlich.

Meine Frau ist seit 5 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber, einer kleinen Kommune mit 15.000 Einwohnern. Ihre Stelle wurde mit 9b ausgeschrieben und wir sind uns nicht sicher, ob die Stelle nicht eigentlich 9c oder höher eingruppiert sein sollte.

Bei ihrer aktuellen Stelle hat sie folgende wesentliche Aufgaben laut Stellenbeschreibung:

-Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen in Fragen der Sozialhilfe und in sonstigen sozialen Angelegenheiten
-vollständige Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung)
-Rückforderung von Leistungen nach dem SGB XII von Dritten
-Bearbeitung von Anträgen auf Hilfen nach dem AsylbLG
-Rückforderung von Leistungen nach dem AsylbLG von Dritten
-Widerspruchsbearbeitung AsylbLG
-Prüfung der hausintern bearbeiteten Wohngeldfälle
-Führung von verschiedenen Statistiken im Sozialbereich
-Wahrnehmung von Aufgaben als Gruppenleitung

Tatsächlich hat sie aber weitere Aufgaben:

- Sie ist Sachgebietsleitung (nicht Gruppenleitung - ist hier ein Unterschied?) und hat 2,5 unterstellte Mitarbeiter
- Hinsichtlich AsylbLG erarbeitet sie sich eigenständig die Arbeitsanweisungen. Beispiel: Ukrainekrise, hier wurde selbstständig erarbeitet, wie die rechtlichen Rahmen entsprechend umzusetzen sind
- Erstellen der Haushaltsplanung (AsylbLG), da dies kommunale Mittel sind
- Einbindung in kreisweite Sozialamtsleiterbesprechungen
- Übernahme der Ukrainekoordinierung der Kommune
- Auswahl von neuen Mitarbeitern für das Sachgebiet


Was ist eure Meinung? Seht ihr die Stelle auch bei 9b oder ist es evtl. sinnig dieses Thema anzusprechen?

Danke und VG!
« Last Edit: 03.04.2022 21:43 von nimeras »

Organisator

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Die Tätigkeiten laut Stellenbeschreibung lassen eine Eingruppierung in die E9b zutreffend erscheinen.

Problem ist nur, dass die tatsächlichen weiteren Aufgaben davon abweichen und auf den ersten Blick auch eine 9c rechtfertigen könnten.

Korrekterweise würde deine Frau nur die übertragenen Tätigkeiten ausüben. Zweckmäßig wäre es, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass die "tatsächlichen" Aufgaben noch nicht übertragen wurden und um Übertragung bitten. Vorab kann sie darauf hinweisen, dass sie erwartet, mit der Aufgabenübertragung entsprechend höher eingruppiert zu werden.