Guten Morgen,
kann mir jemand sagen, ob in folgendem Fall ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht?
- Vertragsbeginn 1.2., Vertragsende 31.3. (Kündigung durch AN)
- Es bestand Arbeitsunfähigkeit ab 21.2. bis Vertragsende
- In den 2 Monaten Vertragslaufzeit wurde kein Urlaub genommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht ein Urlaubsanspruch von 2/12 des Jahresurlaubs, also 5 Tage, oder?
Vielen Dank schonmal!