Hallo zusammen,
wir haben in unserem Bereich eine neue Stellenbeschreibung für einen Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz (bisher in EG 9a eingruppiert). Ein paar Eckdaten:
Bundesland RLP
Kommune mit 30.000 Einwohnern
Stelleninhaber hat den AL II
Bezüglich der auszuübenden Tätigkeiten würde ich gerne eure Einschätzung zur Eingruppierung erfahren:
Bewirtschaftung des Teilhaushaltes Brand- und Katastrophenschutz (15%):
Eigenverantwortliche Planung, Aufstellung, Durchführung, Steuerung und Überwachung des Teilhaushaltes Brand- und Katastrophenschutz
- Eigenständige Ermittlung des Finanzbedarfs für die Bereiche:
EDV-Infrastruktur, Leitstellen und Werkstätten, Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Fahrzeugbeschaffungen, Beschaffung feuerwehrtechnischer Gerätschaften, Personal, Aus- und Fortbildung, örtlicher Katastrophenschutz
- Über Einsatz der Haushaltsmittel, Ausschreibungen und Auftragserteilungen entscheiden, soweit nicht politischen Gremien vorbehalten
- Kostenentwicklung beobachten, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen veranlassen bzw. durchführen
- Sachliche und rechnerische Feststellungsbefugnis
Fahrzeugbeschaffungen (20%)
- Projektleitung
- Abstimmung der Förderfähigkeit mit der ADD, Kreisverwaltung und Landesfeuerwehrakademie bis zur unterschriftsreifen Erstellung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen
- Eigenverantwortliche und selbstständige Durchführung von Ausschreibungen zur Beschaffung von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen
- Eigenständige Prüfung und Überarbeitung extern erstellter Leistungsverzeichnisse
- Ausarbeitung eigener Leistungsverzeichnisse
- Prüfung vergaberechtlicher Voraussetzungen
- Vorbereitung und Begleitung der Vergabe
- Prüfung von Angeboten, Erarbeitung einer Vergabeempfehlung
- Erstellung von entsprechenden Beschlussvorlagen für politische Gremien
- Selbstständige Auftragserteilung
- Teilnahme an Aufbau- und Rohbaubesprechungen sowie an Endabnahmen und Auslieferungen an der Produktionsstätte; Überprüfung des Leistungsverzeichnisses; Prüfung, ob förderrechtliche Vorgaben, DIN, technische Richtlinien u.a. eingehalten und umgesetzt worden sind
Allgemeine Planung / Vorbeugender Brandschutz / Alarm- und Einsatzplanung / Katastrophen- und Zivilschutz (20%)
- Eigenverantwortliche und selbstständige Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, u.a. Fahrzeug-, Bau- und Gerätekonzepte
- Umsetzung des vorgenannten Brandschutzbedarfsplans
- Risikoanalyse; turnusgemäße Prüfung und ggf. Anpassung der Risikoklassen nach FwVO
- Strategische und operative Planung und Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes
- Grundsatzentscheidungen für die Feuerwehr
- Mitarbeit in der objekt- und ereignisbezogenen Alarm- und Einsatzplanung
- Zusammenarbeit mit der Brandschutzdienststelle im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
- Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Katastrophenschutzbehörde:
Örtliche Maßnahmen im Rahmen der Vorsorgegesetze bearbeiten
Umsetzung der Katastrophenschutzkonzepte des Landes
Aufgaben des Warn- und Alarmdienstes ausführen
Aufgaben des öffentlichen Zivilschutzes durchführen, Selbstschutzaufgaben koordinieren, Ausbau und Pflege der Kontakte zu Hilfsorganisationen
Rechtliche Prüfungen / Ausarbeitung und Prüfung von Satzungen (20%)
- Rechtliche Prüfung zur Erhebung von Kostenersatz gebührenpflichtiger Einsätze
- Erstellung von Gebührenbescheiden einschließlich der Widerspruchsbearbeitung mit Zeichnungsbefugnis
- Eigenverantwortliche und selbstständige Erarbeitung rechtlicher Grundlagen, sowie ständige Aktualisierung der Satzung zur Erhebung von Kostensätzen für Brandeinsätze und Hilfeleistungen inkl. Kostenkalkulation; Erarbeitung von Satzungsvorlagen als unterschriftsreife Beschlussvorlage
Personal (12,5%)
- Zuständig für 560 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sowie 130 Mitglieder der Jugendfeuerwehren
- Eigenverantwortliche Erstellung und Fortschreibung von Dienst- und Geschäftsanweisungen
- Bearbeitung von Lohn- und Verdienstausfall für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungen
- Eigenverantwortliche Bearbeitung von Aus- und Fortbildungsangelegenheiten; Organisation und Durchführung von Ehrungen / Beförderungen, Wahlen, Ernennungen, Ver- und Entpflichtungen, arbeitsmedizinischen Untersuchungen sowie Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
- Aktualisierung und Berechnung von Aufwandsentschädigungssätzen für ehrenamtliche Gerätewarte inkl. Erarbeitung von Satzungsvorlagen
- Konfliktmanagement
- Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen (DRK, MHD, DLRG, THW usw.)
Bau- und Sanierungsmaßnahmen (12,5%)
- Projektmanagement von Baumaßnahmen, u. a. An- und Umbauten, Sanierung von Bestandgebäuden und bei Neubauvorhaben
- Planung und Überwachung von Instandsetzungs- und Investitionsmaßnahmen
- maßnahmenbezogene Steuerung externer Planungsteams
- Erarbeitung von mittelfristigen Bau- und Instandhaltungskonzepten
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
Da in diesem Bereich mehrere MA tätig sind, steht aktuell die Überlegung an, ob eine Teamleitung (Dienst- und Fachvorgesetzter) eingerichtet wird. Insgesamt gibt es neben dieser Stelle noch 2,5 Gerätewarte (0,5x EG 7, 2x EG 6), 0,5 Verwaltung (EG 7) und 0,5 Alarm- und Einsatzplanung (EG 9a). Die Teamleitung würde nach bisheriger Einschätzung ca. 20% Zeitanteile ausmachen, wofür andere Bereiche von der 0,5 Verwaltungsstelle übernommen würden.
Würde die Teamleitung in diesem Konstrukt die Eingruppierung beeinflussen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!