Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Erneute Amtsarztuntersuchung vor Verbeamtung auf Lebenszeit
Sydneeyy:
Das kommt wohl darauf an, was der Amtsarzt zur Untersuchung vor BaP geschrieben hat. Oft ist es so, dass dort bereits geäußert wird, das keine Bedenken gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen. Wenn das dort nicht so steht, wird man nochmal zur Untersuchung geladen vor BaL. Ist allerdings auch ein Landkreis, wovon ich hier schreibe.
bettelmusikant:
Bei uns, Stiftung öffentliches Recht in Hessen, machen wir das auch immer: Ich selbst hatte drei Untersuchungen: aW, aP, aL.
Gewerbeaufsichtbeamter:
Für NRW in der Regel AA Untersuchung zur Einstellung. Also z. B. BaW erste Untersuchung. Sollte dort alles klar sein erfolgt keine weitere Untersuchung. Ansonsten vor BaP noch mal eine Untersuchung. Vor BaL nur in ganz wenigen Fällen ( z. B. sehr lange Erkrankung während BaP.
totoughtotame:
--- Zitat von: mrsdaisy am 04.04.2022 15:03 ---Hallo zusammen,
ich hatte vor meiner Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eine amtsärztliche Untersuchung, welche auch keine Besonderheiten aufwies. Also es gab keine Bedenken. Jetzt ist meine Frage, ob ich vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine erneute amtsärztliche Untersuchung machen muss, oder ob dafür auch meine Untersuchung für die Verbeamtung auf Probe reicht.
Vielen Dank schon im Voraus!
--- End quote ---
Das habe ich mich hierfür Bremen auch schon oft gefragt, so recht scheint es auch nirgends geregelt zu sein. Hier ist es jedenfalls so, dass bei der amtsärztlichen Untersuchung lediglich die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Probe festgestellt wird. Hier wird aber grundsätzlich nur noch untersucht, wenn der Kandidat bei der Selbstauskunft irgend eine Erkrankung angegeben hat, die Anlass zur Untersuchung gab.
Weil eine blöde Frage, was passiert eigentlich, wenn die gesundheitliche Eignung bei der Verbeamtung auf Probe zwar noch festgestellt worden ist, bei einer erneuten Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung jedoch nicht mehr?
Unknown:
--- Zitat von: totoughtotame am 26.04.2022 12:07 ---Weil eine blöde Frage, was passiert eigentlich, wenn die gesundheitliche Eignung bei der Verbeamtung auf Probe zwar noch festgestellt worden ist, bei einer erneuten Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung jedoch nicht mehr?
--- End quote ---
Dann liegt die Eignung für BaL nicht vor und man wird nach Ablauf der Verbeamtung auf Probe entlassen. Es könnte die Verbeamtung auf Probe evtl. verlängert werden, ob man es macht hängt vom Einzelfall ab und man könnte evtl. im Anschluss einen Arbeitsvertrag als Tarifbeschäftigter bekommen. Allerdings hängt es immer von der Dienststelle ab.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version