Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Erneute Amtsarztuntersuchung vor Verbeamtung auf Lebenszeit
calmac:
In NRW muss man nicht, es sei denn, es bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung.
Opa:
Das vor jeder Lebenszeiturkunde durchzuziehen, wäre ein ziemlich unvertretbarer Aufwand. Die Aussage „bei uns …vor jeder Ernennung als BaL“ kann ich daher nur so verstehen, dass mit „bei uns“ allenfalls eine Dienststelle gemeint ist, aber kein Bundesland.
Bei uns machen wir das jedenfalls nicht- dafür haben wir zu geringe Kapazitäten im Schlaflabor ;)
xap:
Bei uns (Behörde, Bund) jeweils ein Besuch beim AA.
sapere aude:
@opa
In Hessen ist es seit 2014 auch so vorgesehen.
Vor BaL hat eine amtsersätzliche Untersuchung stattzufinden.
§ 10 Abs 2 HBG:
Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein anderes Beamtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festzustellen; § 39 gilt entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn bereits ein Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit besteht.
NWB:
In der Finanzverwaltung NRW ist ein zweiter Amtsarztbesuch nur dann vorgesehen, wenn dies bei der Einstellung bereits festgelegt wird.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version