Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Dienstrad
michaelholt:
Hallo,
bin seit 1982 im Öffentlichen Dienst. Zuerst Gehalt nach BAT, jetzt TV-L.
Meine Frage: Ein E-Bike Vermittler ist an unseren Arbeitgeber herangetreten und hat das Konzept von Diensträdern vorgestellt. Das diese vom Arbeitgeber geleast werden können und dieser dann den Mitarbeiteren diese im Wege der Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellt. E-Bike Vermittler wies daraufhin, dass es im öffentliche Dienst möglich wäre.
Habe nun ein Angebot für ein Bike eingeholt. Unterlagen liegen bei dem Vermittler und werden in den nächsten Tagen fertig gemacht, so dass ich einen Abholschein für das Bike per Mail bekommen werde.
Nun wurde ich von anderer Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass dies eigentlich nur im TV-ÖD und TV-V möglich wäre, aber wohl nicht bei Mitarbeitern TV-L. Der Arbeitgeber weiß hiervon noch nichts.
Ist das richtig, dass das bei Mitarbeitern TV-L nicht geht?
Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit das Rad über den Arbeitgeber mit Gehaltsumwandlung zu bekommen (Trick)?
Was passiert, wenn ich den Abholschein erhalte, das Fahrrad abhole und mein Arbeitgeber davon ausgeht, dass das mit der Gehaltumwandlung geht? Also alles normal durchläuft. Merkt dies irgendwer? Krankenkasse, ZVK etc…?
Und was ist, wenn jemand merkt, dass es eigentlich laut TV-L nicht möglich ist?
Vielen Dank für Antworten.
Lars73:
Der TV-L steht dem nicht entgegen. Es darf nur keine entsprechende Gehaltskürzung geben. Im Kern müsste ggf. der Arbeitgeber dies als übertarifliche Zulage gewähren. Das könnte dann haushaltsrechtliche Probleme geben.
Unbedingt darauf aufpassen was man selber für Verträge unterschreibt. Nicht das man selber im Risiko ist.
michaelholt:
Verstehe ich jetzt nicht?
Wie ist das genau gemeint?
Lars73:
Der Arbeitgeber kann Jobräder anbieten. Aber ohne Entgeltumwandlung. Ggf. hat man am Ende auch nur ein überteuertes Rad ohne Zuschuss und Entgeltumwandlung. Deshalb muss man schauen was man unterschreibt.
michaelholt:
Sorry kenne mich da echt nicht so aus.
Also verstehe ich das richtig?
Dienstrad mit Gehaltsumwandlung ist bei TV-L nicht so möglich?
Mal angenommen, das Leasing wäre für den Arbeitgeber 125 Euro.
Könnte er diese 125 Euro als entgeltumwandlungsfähige Zulage deklarieren? Wenn ja, als was für eine Zulage?
Ich diese dann per Dauerauftrag an ihn überweisen oder von dem Nettogehalt abziehen lassen?
Würde ich in dem Fall eventuell sogar die private Nutzung von 0,25 % Umgehen, da das Rad in der Abrechnung gar nicht auftaucht?
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