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[Allg] Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: Wechsel in die GKV
ITReisender:
Guten Morgen,
Die Mutter ist in der GKV.
Sehe ich es so richtig, dass wenn ich z.B innerhalb der Probezeit unter der BBG verdiene, danach das Gehalt erhöht wird, ich automatisch während der Probezeit in die GKV Rutsche und danach freiwillig versichert in der GKV bleiben kann? Hierdurch auch das Kind mit in die GKV rutscht?
Danke für die Hilfe.
Viele Grüße
Der Reisende
lumer:
Weshalb möchtest du denn zurück in die GKV? Der AG zahlt auch bei der PKV die Hälfte, höchstens aber den hälftigen GKV-Beitrag.
Dein Kind hätte bisher bei der Kindesmutter in der GKV familienversichert sein können, es sei denn, du lagst jetzt schon über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wenn du nun über der JAEG liegst (und die Mutter nicht mehr als du verdient), ist das Kind jedoch in der PKV zu versichern.
clarion:
Der privatwirtschaftlixhe AG zahlt aber im Rentenalter keinen Zuschuss zur PKV mehr! Während Beamte mit der Pensionierung mehr Beihilfe bekommen, entfällt bei den übrigen Beschäftigten der AG Zuschuss zur KV bei Berentung. Das heißt die Belastung aufgrund der PKV steigt statt zu sinken.
Deshalb ist der Wunsch, in dieser Situation in die GKV zu wollen, nur vernünftig.
WasDennNun:
--- Zitat von: clarion am 06.04.2022 06:47 ---Der privatwirtschaftlixhe AG zahlt aber im Rentenalter keinen Zuschuss zur PKV mehr! Während Beamte mit der Pensionierung mehr Beihilfe bekommen, entfällt bei den übrigen Beschäftigten der AG Zuschuss zur KV bei Berentung. Das heißt die Belastung aufgrund der PKV steigt statt zu sinken.
Deshalb ist der Wunsch, in dieser Situation in die GKV zu wollen, nur vernünftig.
--- End quote ---
Und der privatwirtschaftliche AG zahlt im Rentenalter weiterhin Zuschüsse zur GKV?
Ansonsten hast du natürlich Recht, dass der PKV Beitrag prozentual bei sinkenden Einkommen steigt.
WasDennNun:
--- Zitat von: clarion am 04.04.2022 21:24 ---Nein der Wechsel in die GKV ist dann nicht möglich. Ich würde deshalb dem neuen AG das Problem darlegen und für ein, zwei Monate um Teilzeit und eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der BBG bitten und wenn die Meldungen an KV und RV gelaufen sind und die Meldebestätigung da ist, stockst Du auf.
--- End quote ---
Ob das so klappt, da bin ich mir nicht so sicher.
Da so ein getrickse ja durchaus auch den Kassen bekannt ist und auffällt.
Ich meine, da sind härtere Bedingungen für den Wechsel, als ein zwei Monate offensichtlich fingierte Teilzeit.
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