Und um Spid/Tina zu ersetzen und Klugzuscheissern:
Welche Erfahrungsstufen?
duck weg.
Wenn aus deinem Arbeitszeugnis (oder anderer Dokumente) hervorgeht, dass du einschlägige Berufserfahrung für deinen neuem Job mitbringst, dann muss der AG dir bis zur Stufe 3 alles anerkennen.(§16.2.Satz2)
Wenn aus deinem Arbeitszeugnis (oder anderer Dokumente) hervorgeht, dass du förderliche Zeiten für deinen neuem Job mitbringst, dann kann der AG dir sämtliche Zeiten für die Stufenzuordnung anerkennen, dazu musst du es aber fordern, da sonst kein Personalgewinnung Problem vorliegt. (§16.2.Satz3)
Und zu guter letzt, wenn aus deinem Arbeitszeugnis (oder anderer Dokumente) hervorgeht, dass du in EG x Stufe y des Tarifvertrages Z bist/warst, dann kann der AG dir diese Stufen für die Stufenzuordnung anerkennen. (§16.2a)