Autor Thema: Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?  (Read 1009 times)

timiditas

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Gilt § 22 Absatz 1 TV-L auch schon innerhalb der vierwöchigen Ausschlussfrist von § 3 Absatz 3 EntgFG?

Folgende Konstellation: Arbeitsantritt einer Beschäftigung in der Landesverwaltung am 01.04. Arbeitsunfähig ab 04.04.

Lars73

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Antw:Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
« Antwort #1 am: 05.04.2022 10:06 »
Ja. Der TV-L sieht Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag vor.