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Nach langer Krankheit soll ein Kollege (weg)versetzt werden?

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WasDennNun:
Das wäre ja schön, aber welche Rechtswirkung hat denn das Hamburger Modell?
Und was hat die Heranführung an den ursprünglichen Arbeitsplatz damit zu tun, dass man grundsätzlich (egal ob Gesund oder Krank) keinen Anspruch auf einen "ursprünglichen" Arbeitsplatz hat, da ja der AG jederzeit sein Direktionsrecht ausüben kann.

clarion:
Und das Hamburger Modell verhindert nicht, dass spätestens nach Beendigung der Eingliederungsmaßnahme, das Direktionsrecht ausgeübt wird.

Benson77:

--- Zitat von: WasDennNun am 07.04.2022 22:44 ---Das wäre ja schön, aber welche Rechtswirkung hat denn das Hamburger Modell?
Und was hat die Heranführung an den ursprünglichen Arbeitsplatz damit zu tun, dass man grundsätzlich (egal ob Gesund oder Krank) keinen Anspruch auf einen "ursprünglichen" Arbeitsplatz hat, da ja der AG jederzeit sein Direktionsrecht ausüben kann.

--- End quote ---

Personalrat sagt während des Hamburger Modells greift das Sirektuonsrecht null , da keine Vergütung seitens des AG läuft, es nicht die vorgegebenen Arbeitszeiten und Pausen gibt und der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben ist.

Benson77:

--- Zitat von: clarion am 07.04.2022 22:55 ---Und das Hamburger Modell verhindert nicht, dass spätestens nach Beendigung der Eingliederungsmaßnahme, das Direktionsrecht ausgeübt wird.

--- End quote ---

Was in 6 Monaten geschieht weiß niemand. Allerdings könnte eine Versetzung starke psychische Erkrankungen mitsichbringen, was niemand hoffen möchte

Benson77:

--- Zitat von: JC83 am 07.04.2022 09:01 ---
--- Zitat von: Benson77 am 05.04.2022 15:58 ---Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe ich kann/darf meine Frage hier stellen. Es geht um einen Freund. Dieser hatte vor 1,3 Jahren einen heftigen Unfall. Und kann nun bald wieder in den Job starten ( Hamburger Modell, E8 Eingruppierung).

Seine bisherige Arbeit wurde durch jmd innerhalb der Behörde vor ca 4 Monaten vertreten.

Nun sagte mir mein Freund gestern, dass die Verwaltung vor hat ihn aus diesem Fachbereich zu versetzen. Er war natürlich sehr geknickt, da er seit 11 Jahren dort sehr glücklich ist.

Meines Erachtens kann doch diese Versetzung nur erfolgen, wenn er zustimmt, er hat ja eine feste Stelle. Evtl liege ich auch falsch, nur gleiches Prozedere hat man bei einen anderen Kollegen nicht angewendet.

Ich riet ihm, dass er Ruhe bewahren solle und beim Personalrat Infos einholen könne.

Dennoch würde ich gern Euere Meinungen und Wissen dazu hören. Würde mich freuen, ihm etwas positives zu berichten.

Grüße

George

--- End quote ---

Nur mal ganz grob, soweit ich das aus dem SV entnehmen kann:

Das Arbeitsverhältnis während der Wiedereingliederung ist ein Rechtsverhältnis sui generis, d.h. der Arbeitnehmer erfüllt während der Wiedereingliederung nicht seine arbeitsvertraglichen Hauptpflichten. Das Arbeitsverhältnis ruht in der Wiedereingliederungsphase, der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig erkrankt. Beide Seiten können das Wiedereingliederungsverhältnis jederzeit beenden. Von einer eventuellen Beendigung des Wiedereingliederungsverhältnisses wird das Arbeitsverhältnis selbst nicht berührt.

Während der Wiedereingliederung besteht für den Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht und für den Arbeitgeber keine Vergütungspflicht, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer erhält in der Wiedereingliederungsphase Leistungen vom Wiedereingliederungsträger, zumeist den Krankenkassen.

--- End quote ---

Top, genau so ist.

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