Anträge auf Höhergruppierung gibt es nur in tarifrechtlich geregelten Ausnahmefällen.Dafür braucht man keine Bewertungsstelle. Häufig gibt es aber die Situation, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlicher Meinung sind, welcher Entgeltgruppe die auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Die auszuübenden Tätigkeit ist die Tätigkeit, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übertragen worden ist. Dafür sollte eine Arbeitsplatzbeschreibung vorhanden sein.
Vielleicht kann dir hier jemand helfen, wenn du schreibst, welcher Abschnitt der Entgeltordnung auf deine Tätigkeit zutrifft und in welcher Entgeltgruppe du eingruppiert bist.