Autor Thema: Frage zu VBL  (Read 3705 times)

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Frage zu VBL
« am: 06.04.2022 10:58 »
Bei dieser Zusatzversicherung wird ein Betrag im Rechner abgezogen ca. 52 Euro. Ist das der reine AN Anteil oder auch der AG Anteil mit drin? Hatte irgendwo gelesen dass der AG Anteil mit versteuert wird und mit Sozialabgaben belastet. Aber wie wenn er nirgendwo auftaucht?
Bei der Steuererklärung muss man das dann aber nicht noch mal irgendwo angeben da eh versteuert?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #1 am: 06.04.2022 11:26 »
Bei der Steuererklärung wirst du da nichts machen müssen.
Ansonsten gibt es ja auch den ausführlichen Rechner:
   ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info anklicken.
Da siehst du An und AG anteile.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #2 am: 06.04.2022 12:52 »
Ohje das ist total verwirrend. Da steht nicht mal eine Lohnsteuer drin. Kindergeld. Was hat das damit zu tun?
Stimmt das wird ja dann von dort kommen aber doch nicht mit dem Gehalt zusammen?
Mit dem Rechner hätte ich ja ein super netto. Da ist mir der normale brutto netto Rechner lieber :-)
Also gut was ich gesehen habe, der AG zahlt einen hohen Beitrag aber versteuert er den auch? Ich glaube ich bin total verwirrt. Beim normalen Rechner sieht es so aus, also würde der VBL Betrag - ja ist mein Anteil soweit bin ich schon - einfach beim netto abgezogen werden. Damit es bei mir ja durch alles durch Steuer und Sozialabgaben.

Als geringen Betrag empfinde ich das nicht bei dem was ich netto rausbekomme, ist mal eben ein überteuerter Handyvertrag. Find das eigentlich frech, dass man da mit befristeten Verträgen nicht befreit wird. Hatte da im Forum einen anderen Beitrag gefunden. Wenn ich dann tatsächlich auf den AG Betrag auch Lohnsteuer zahle und Sozialabgaben dann hab ich ja wenn ich nach 2 Jahren raus bin 600 Euro Verlust quasi. Wenn ich mit normalen Brutto Netto Rechner rechne machen 60 Euro mehr im Brutto einen Anteil von ca. 25 Euro monatlich an Mehr-Steuern und Sozialabgaben aus.

Oder ist da ein Denkfehler?

Isie

  • Gast
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #3 am: 06.04.2022 12:59 »
Der VBL-Arbeitgeberanteil ist nur dann steuerpflichtig, wenn er den Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG überschreitet. Der Jahresfreibetrag beträgt im Jahr 2022 insgesamt 2238 EUR und wird vom Arbeitgeber entweder gleichmäßig auf die Beschäftigungsmonate des Jahres verteilt (Verteilmodell) oder en bloc berücksichtigt (Aufzehrmodell). Darüber hinausgehende Beträge sind zwar steuerpflichtig, aber werden zunächst vom Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 92,03 EUR pauschal versteuert. Beides zusammen führt dazu, dass oft kein oder nur ein geringer Betrag verbleibt, der tatsächlich individuell versteuert werden muss. Du erkennst das am Steuerbrutto. In der Sozialversicherung ist es allerdings anders geregelt.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #4 am: 06.04.2022 13:57 »
Oh danke! Jetzt hab ich mir den normalen Brutto Netto Rechner mal im Vergleich daneben gelegt, wenn keine VBL hätte. Ja also das macht insgesamt 77 Euro weniger netto aus und 27 Euro wären quasi Verlust den mir keiner erstattet, sollte der Vertrag nicht verlängert werden. Das sind also 648 Euro die dann einfach futsch wären nach 2 Jahren. Das ist schon ein Unding.

Es müsste doch dann bei befristeten Verträgen anders geregelt werden oder zumindest so, dass der AN das selbst entscheiden kann. An für sich ist es ja eine gute Sache. Aber somit könnte Bund Land auch hergehen und lauter Leute befristet auf 2 Jahre einstellen und damit ein Haufen Geld kassieren für die VBL.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #5 am: 06.04.2022 13:58 »
Mann kann den VBL Eigenanteil zurückfordern... Solange man unter 5 Jahre eingezahlt hat.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #6 am: 06.04.2022 15:12 »
Ja aber die 27 Euro die man monatlich an Mehrabzügen hatte nicht und auch nicht die AG-Anteile, das steckt die VBL in ihre Tasche. Die sagen dann naja man kann ja wieder im ÖD arbeiten und dann weiter ansparen, klar wenn man denn einen Job findet. Die Anwartschaft hat sich anscheinend auf 3 Jahre verkürzt was bei 2 Jahren immer noch nicht hilfreich ist und 2 Jahre ist ja sehr oft Befristung auf ÖD-Jobs, von daher ein gutes Business für die VBL.
Noch dazu kommt, dass es Jobs im ÖD gibt da stellen sie dich nicht ein, wenn du bereits vorher im ÖD tätig warst. Das ist auch sowas.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #7 am: 06.04.2022 15:26 »
Ja aber die 27 Euro die man monatlich an Mehrabzügen hatte nicht und auch nicht die AG-Anteile, das steckt die VBL in ihre Tasche.

Korrekt. Da du die Anteile des AG nicht gezahlt hast, entsteht dir auch kein Nachteil.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #8 am: 06.04.2022 15:33 »
Doch die 27 Euro pro Monat die ich mehr an Sozialabgaben hatte aufgrund des hohen Betrages des AG den ich ja eh nicht bekomme

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #9 am: 06.04.2022 16:54 »
Naja nehmen wir mal die EG6 S1
Du zahlst in die VBL 48€ ein und der AG ist so nett und erhöht den Betrag um 171€
Dadurch bekommst du eine wesentlich höhere VBL Rente, als wenn du nur die 48€ einzahlst.

Fireball84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #10 am: 07.04.2022 07:05 »
Ja aber die 27 Euro die man monatlich an Mehrabzügen hatte nicht und auch nicht die AG-Anteile, das steckt die VBL in ihre Tasche. Die sagen dann naja man kann ja wieder im ÖD arbeiten und dann weiter ansparen, klar wenn man denn einen Job findet. Die Anwartschaft hat sich anscheinend auf 3 Jahre verkürzt was bei 2 Jahren immer noch nicht hilfreich ist und 2 Jahre ist ja sehr oft Befristung auf ÖD-Jobs, von daher ein gutes Business für die VBL.
Noch dazu kommt, dass es Jobs im ÖD gibt da stellen sie dich nicht ein, wenn du bereits vorher im ÖD tätig warst. Das ist auch sowas.
Und den ungewollten Vorteil, den du durch die VBL hast, siehst du nicht? Die spätere Betriebsrente?! Auch wenn die, bei lediglich einer Hand voll Berufsjahren im öD, nicht groß sein wird, immerhin gibt es sie. Ist ja nicht so, dass die VBL sich davon Luxus leistet ohne dir eine Gegenleistung zu gewähren.

Isie

  • Gast
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #11 am: 07.04.2022 07:29 »
Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.

Fireball84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #12 am: 07.04.2022 07:47 »
Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
Ist klar! Aber entweder die Wartezeit wird durch reinen Zeitablauf erfüllt (Tarifgebiet Ost) oder man lässt sich die AN-Beiträge auszahlen (Tarifgebiet West). Insofern ist das kein riesiges Problem.Man hätte ja auch anstelle der VBLklassik die VBLextra wählen können, die hätte man im Anschluss privat weiterführen können.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #13 am: 07.04.2022 09:02 »
Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
Ist klar! Aber entweder die Wartezeit wird durch reinen Zeitablauf erfüllt (Tarifgebiet Ost) oder man lässt sich die AN-Beiträge auszahlen (Tarifgebiet West). Insofern ist das kein riesiges Problem.Man hätte ja auch anstelle der VBLklassik die VBLextra wählen können, die hätte man im Anschluss privat weiterführen können.

Die Klassik hat man doch immer? Die Extra ist doch zusätzlich optional?

Fireball84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Frage zu VBL
« Antwort #14 am: 07.04.2022 10:36 »
Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
Ist klar! Aber entweder die Wartezeit wird durch reinen Zeitablauf erfüllt (Tarifgebiet Ost) oder man lässt sich die AN-Beiträge auszahlen (Tarifgebiet West). Insofern ist das kein riesiges Problem.Man hätte ja auch anstelle der VBLklassik die VBLextra wählen können, die hätte man im Anschluss privat weiterführen können.

Die Klassik hat man doch immer? Die Extra ist doch zusätzlich optional?
Meine Aussage bezog sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten: https://www.vbl.de/de/wissenschaftler
Geht ja aus den Aussagen hier nicht hervor, um was es konkret geht.