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Frage zu VBL
Fireball84:
--- Zitat von: Aury am 06.04.2022 15:12 ---Ja aber die 27 Euro die man monatlich an Mehrabzügen hatte nicht und auch nicht die AG-Anteile, das steckt die VBL in ihre Tasche. Die sagen dann naja man kann ja wieder im ÖD arbeiten und dann weiter ansparen, klar wenn man denn einen Job findet. Die Anwartschaft hat sich anscheinend auf 3 Jahre verkürzt was bei 2 Jahren immer noch nicht hilfreich ist und 2 Jahre ist ja sehr oft Befristung auf ÖD-Jobs, von daher ein gutes Business für die VBL.
Noch dazu kommt, dass es Jobs im ÖD gibt da stellen sie dich nicht ein, wenn du bereits vorher im ÖD tätig warst. Das ist auch sowas.
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Und den ungewollten Vorteil, den du durch die VBL hast, siehst du nicht? Die spätere Betriebsrente?! Auch wenn die, bei lediglich einer Hand voll Berufsjahren im öD, nicht groß sein wird, immerhin gibt es sie. Ist ja nicht so, dass die VBL sich davon Luxus leistet ohne dir eine Gegenleistung zu gewähren.
Isie:
Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
Fireball84:
--- Zitat von: Isie am 07.04.2022 07:29 ---Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
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Ist klar! Aber entweder die Wartezeit wird durch reinen Zeitablauf erfüllt (Tarifgebiet Ost) oder man lässt sich die AN-Beiträge auszahlen (Tarifgebiet West). Insofern ist das kein riesiges Problem.Man hätte ja auch anstelle der VBLklassik die VBLextra wählen können, die hätte man im Anschluss privat weiterführen können.
Bastel:
--- Zitat von: Fireball84 am 07.04.2022 07:47 ---
--- Zitat von: Isie am 07.04.2022 07:29 ---Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
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Ist klar! Aber entweder die Wartezeit wird durch reinen Zeitablauf erfüllt (Tarifgebiet Ost) oder man lässt sich die AN-Beiträge auszahlen (Tarifgebiet West). Insofern ist das kein riesiges Problem.Man hätte ja auch anstelle der VBLklassik die VBLextra wählen können, die hätte man im Anschluss privat weiterführen können.
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Die Klassik hat man doch immer? Die Extra ist doch zusätzlich optional?
Fireball84:
--- Zitat von: Bastel am 07.04.2022 09:02 ---
--- Zitat von: Fireball84 am 07.04.2022 07:47 ---
--- Zitat von: Isie am 07.04.2022 07:29 ---Es geht Aury hauptsächlich darum, dass sie die Wartezeit möglicherweise nicht erfüllen wird, weil sie nur einen befristeten Vertrag hat. Allerdings halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, da die 5jährige tarifliche Wartezeit inzwischen nicht mehr relevant ist, sondern die 3jährige Unverfallbarkeitsfrist.
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Ist klar! Aber entweder die Wartezeit wird durch reinen Zeitablauf erfüllt (Tarifgebiet Ost) oder man lässt sich die AN-Beiträge auszahlen (Tarifgebiet West). Insofern ist das kein riesiges Problem.Man hätte ja auch anstelle der VBLklassik die VBLextra wählen können, die hätte man im Anschluss privat weiterführen können.
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Die Klassik hat man doch immer? Die Extra ist doch zusätzlich optional?
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Meine Aussage bezog sich auf wissenschaftliche Tätigkeiten: https://www.vbl.de/de/wissenschaftler
Geht ja aus den Aussagen hier nicht hervor, um was es konkret geht.
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