Autor Thema: Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?  (Read 2484 times)

Kim Fisher

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Hallo, ich habe vor zwei Wochen eine Stelle im Öff. Dienst begonnen, aber ich merke jetzt schon dass es mir absolut nicht gefällt und auch der „Schichtdienst“ so krass ist, dass ich dort nicht weiterarbeiten möchte.
Kann leider nicht selber kündigen, da es ja sonst eine Sperre vom Arbeitsamt gibt.
OK, wollte eigentlich so lange bleiben, bis man sich intern woanders bewerben kann. Aber ab wann könnte man sich den Intern bewerben? Erst die 6 Monate Probezeit abwarten?

clarion

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #1 am: 06.04.2022 20:41 »
Hallo,

Du kannst Dich jederzeit woanders hin bewerben. Allerdings könnte es eine leichte Irritation hervorrufen, wenn Du Dich so schnell weg bewirbst. Aber wenn Du es an dieser Stelle eh nicht lange aushältst, ist eine Flucht nach vorne vielleicht richtig. Du musst aber damit rechnen, dass Du gefragt wirst, warum oder dass Dir die jetzigen Kollegen Irritationen zeigen.

Sparschwein

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #2 am: 06.04.2022 22:37 »
Du solltest zunächst erstmal die Probezeit abwarten. Wenn du den Eindruck vermittelst, dass du wetterwendisch bist und häufig intern wechselt, dann ist das auf jeden Fall ein massiver Nachteil. Niemand möchte Zeit, Energie und Mittel in dich stecken, wenn nicht absehbar ist, ob du lange auf einer Stelle verbleibst.

Weiterhin wirst du bei den internen Bewerbungen wenig Chancen haben, da du nach so kurzer Zeit noch keine guten Beurteilungen haben kannst. Da wirst du schon nach Aktenlage aussortiert. Außer es ist eine totale Katastrophen Stelle, wo sich sonst Niemand darauf bewirbt.

JC83

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #3 am: 07.04.2022 09:24 »
Niemand möchte Zeit, Energie und Mittel in dich stecken, wenn nicht absehbar ist, ob du lange auf einer Stelle verbleibst.

Und nach dieser Maßgabe soll die TE auf einer Stelle bleiben, die sie nicht mag und Kapazitäten für noch mindestens ein halbes Jahr binden, um dann nach der Probezeit zu verschwinden? Erscheint mir ebenfalls unattraktiv für beide Seiten.

@ TE: Ich würde das offen kommunizieren und mich parallel bewerben.

Sparschwein

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #4 am: 07.04.2022 12:29 »
Ja. Schließlich scheint es ja so zu sein, dass der TE länger in der Behörde verbleiben will. Zusätzlich zeugt es auch von mangelnden Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz etc, wenn man schon nach wenigen Wochen auf der Stelle aufgibt. Für den AG lohnt sich die Einarbeitung durchaus, wenn der TE zumindest ein Jahr auf der Stelle verbleibt.

Das beste ist, wenn der TE auf der Stelle bleibt und den nächsten Beurteilungszyklus abwartet. Dann ist eine Bewerbung ggf. schon sinnvoll. 1 Jahr sollte eigentlich so ziemlich auf jeder Stelle zumutbar sein. Wenn ich noch die Verfahrensdauer etc. berechne, sollte das erfüllt sein, wenn TE nach ungefähr 9-Monaten und Ablauf der Probezeit bewirbt.
Jetzt eine Fass aufzumachen, obwohl man wahrscheinlich innerhalb der Behörde bei Bewerbungen auf andere Stellen chancenlos ist, macht wenig Sinn.

JC83

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #5 am: 07.04.2022 13:03 »
Ja. Schließlich scheint es ja so zu sein, dass der TE länger in der Behörde verbleiben will. Zusätzlich zeugt es auch von mangelnden Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz etc, wenn man schon nach wenigen Wochen auf der Stelle aufgibt. Für den AG lohnt sich die Einarbeitung durchaus, wenn der TE zumindest ein Jahr auf der Stelle verbleibt.

Das beste ist, wenn der TE auf der Stelle bleibt und den nächsten Beurteilungszyklus abwartet. Dann ist eine Bewerbung ggf. schon sinnvoll. 1 Jahr sollte eigentlich so ziemlich auf jeder Stelle zumutbar sein. Wenn ich noch die Verfahrensdauer etc. berechne, sollte das erfüllt sein, wenn TE nach ungefähr 9-Monaten und Ablauf der Probezeit bewirbt.
Jetzt eine Fass aufzumachen, obwohl man wahrscheinlich innerhalb der Behörde bei Bewerbungen auf andere Stellen chancenlos ist, macht wenig Sinn.

Lange im Regen oder im Stau stehen zu können zeugt ggf. auch von hohem Durchhaltevermögen, und hoher Frustrationstoleranz, ist aber trotzdem sch**ße, oder?

Wenn man die Möglichkeit hat, aus einer unangenehmen Situation zu kommen, sollte man das doch tun, mMn.

Ich persönlich habe ein Mindset "erreicht", dass ich möglichst wenig bis keine Zeit bei einem AG verschwende, bei dem ich schlichtweg nicht arbeiten möchte. Aber dazu benötigt man eben auch eine "Position of Fu*k You", bzw. Fu*k You Money.

Was dazu dann irgendein verkalkter Beamtengreis (nicht du) dazu meint, kann einem dann nämlich egal sein.

Johann

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #6 am: 07.04.2022 13:12 »
Weiterhin wirst du bei den internen Bewerbungen wenig Chancen haben, da du nach so kurzer Zeit noch keine guten Beurteilungen haben kannst. Da wirst du schon nach Aktenlage aussortiert.

Das mag vielleicht bei Beamten so sein. Gehts um stinknormale Angestelltenarbeitsplätze, brauchst du keine Beurteilungen, um bei der Bewerbung erfolgreich zu sein. Da reichen die selben Unterlagen und (ggf.) Skills, die dir auch zur jetzigen Stelle verholfen haben.

Die kurze Dauer auf der jetzigen Stelle würde im Vorstellungsgespräch sicher thematisiert werden, worauf sich der TE eine entsprechend gute Antwort zurechtlegen sollte, welche das Gefühl vermittelt, bei der nun angestrebten Stelle längere Zeit zu verweilen.

Sparschwein

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #7 am: 07.04.2022 19:26 »
Weiterhin wirst du bei den internen Bewerbungen wenig Chancen haben, da du nach so kurzer Zeit noch keine guten Beurteilungen haben kannst. Da wirst du schon nach Aktenlage aussortiert.

Das mag vielleicht bei Beamten so sein. Gehts um stinknormale Angestelltenarbeitsplätze, brauchst du keine Beurteilungen, um bei der Bewerbung erfolgreich zu sein. Da reichen die selben Unterlagen und (ggf.) Skills, die dir auch zur jetzigen Stelle verholfen haben.

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Das ist nicht korrekt. Das trifft auch auf Angestellte zu. In der Bundesagentur für Arbeit erhält man beispielweise nach der ersten Beurteilung immer grundsätzlich ein D, damit man bei internen Bewerbungen chancenlos ist und auf der der Stelle mindestens zwei Jahre verbleiben muss, bis der nächste Beurteilungszyklus durchgelaufen ist. So will man unnötige Fluktuation vermeiden. Ebenso kann man dort nur ein B erhalten, wenn man vorher Absprachen mit der Personalabteilung durchgeführt hat und für höhere Stellen vorgesehen ist. So läuft es nun mal im ÖD

Nun weiß man aber nicht, bei welcher Behörde der TE arbeitet. Aber mit so etwas muss man rechnen.

clarion

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #8 am: 07.04.2022 19:58 »
 :o

Das sind äußerst zweifelhafte Beurteilungspraktiken.

Bei uns werden Tarifbeschäftigte anlassbezogen sehr wohl beurteilt! Ein Anlass für Beurteilungen sind interne Bewerbungen. Aber ich bilde mir ein, dass die Beurteilungen nicht davon geleitet werden, dass man Neulingen erst einmal eines auf die Mütze gibt.


Sparschwein

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #9 am: 08.04.2022 10:01 »
Wie möchte man aber nach der Einarbeitung bzw. während der Einarbeitung eine Beurteilung auf der Sollinie erreichen? Da ist man absolut chancenlos, wenn sich noch andere auf die Stelle bewerben. Da scheidet man direkt nach Aktenlage aus. Nach einigen Jahren ist das ein anderes Spiel, wenn man entsprechende Leistungen erbracht hat bzw. die notw. Jahre abgessessen hat. Dann kommt man auch mit einer Anlassbeurteilung weiter.


Organisator

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #10 am: 08.04.2022 10:24 »
Wie möchte man aber nach der Einarbeitung bzw. während der Einarbeitung eine Beurteilung auf der Sollinie erreichen? Da ist man absolut chancenlos, wenn sich noch andere auf die Stelle bewerben. Da scheidet man direkt nach Aktenlage aus. Nach einigen Jahren ist das ein anderes Spiel, wenn man entsprechende Leistungen erbracht hat bzw. die notw. Jahre abgessessen hat. Dann kommt man auch mit einer Anlassbeurteilung weiter.

Bei der für Beamte besonders hohen Bedeutung der Beurteilung im Auswahlverfahren mag das zutreffen. Im tariflichen Bereich jedoch nicht, da spielt die Beurteilung keine dafür wesentliche Rolle.

WasDennNun

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #11 am: 08.04.2022 10:27 »
Wie möchte man aber nach der Einarbeitung bzw. während der Einarbeitung eine Beurteilung auf der Sollinie erreichen? Da ist man absolut chancenlos, wenn sich noch andere auf die Stelle bewerben. Da scheidet man direkt nach Aktenlage aus. Nach einigen Jahren ist das ein anderes Spiel, wenn man entsprechende Leistungen erbracht hat bzw. die notw. Jahre abgessessen hat. Dann kommt man auch mit einer Anlassbeurteilung weiter.

Bei der für Beamte besonders hohen Bedeutung der Beurteilung im Auswahlverfahren mag das zutreffen. Im tariflichen Bereich jedoch nicht, da spielt die Beurteilung keine dafür wesentliche Rolle.
Ganz genau, anders als beim Beamten da einem der Klageweg nicht direkt offen steht, kann der AG da auch nach Bauchgefühl oder Nasenfaktor vorgehen.
Und selbst der PR kann da nur wütend auf dem Boden aufstampfen.

Kim Fisher

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #12 am: 09.04.2022 15:56 »
Hallo,

Du kannst Dich jederzeit woanders hin bewerben. Allerdings könnte es eine leichte Irritation hervorrufen, wenn Du Dich so schnell weg bewirbst. Aber wenn Du es an dieser Stelle eh nicht lange aushältst, ist eine Flucht nach vorne vielleicht richtig. Du musst aber damit rechnen, dass Du gefragt wirst, warum oder dass Dir die jetzigen Kollegen Irritationen zeigen.

Erst mal Danke für die Antworten.
Bin „nur"Tarifbeschäftigter und hatte mich eigentlich auf eine Stelle als Sachbearbeiter beworben, die aber dann schon besetzt war.
Man bot mir dann eine weniger attraktive Stelle im 3 Schicht Dienst an.(jetzt weiß ich warum) Haben keinen gefunden!
Ich dachte ok, erst mal einen „Fuß“ in der Tür und man kann sich ja nach 1–2 Jahren oder versetzen lassen.
Ich habe aber total den Schichtdienst (Mehrfacher Wechsel in der Woche, was ich schon Gesundheitlich merke und in meine Alter ü 50 körperlich einfach nicht mehr vertrage) voll unterschätzt, dazu kommt noch eine Anfahrt von fast 40 km) Aber die alternative wäre Arbeitslosigkeit gewesen. Hatte leider vorher immer nur Jahresverträge im öff Dienst). Bezahlung ist ok.

clarion

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Antw:Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?
« Antwort #13 am: 09.04.2022 18:37 »
Hallo,

wie oft werden denn Sachbearbeiterstellen frei? Und ist die Arbeit, die Du jetzt machst förderlich für eine Sachbearbeiterstelle? Wenn immer wieder Sachbearbeiterstellen frei werden, lohnt sich das Zähne Zusammenbeißen vielleicht. Sonst würde ich mich anderswo weiter bewerben.