Ja. Schließlich scheint es ja so zu sein, dass der TE länger in der Behörde verbleiben will. Zusätzlich zeugt es auch von mangelnden Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz etc, wenn man schon nach wenigen Wochen auf der Stelle aufgibt. Für den AG lohnt sich die Einarbeitung durchaus, wenn der TE zumindest ein Jahr auf der Stelle verbleibt.
Das beste ist, wenn der TE auf der Stelle bleibt und den nächsten Beurteilungszyklus abwartet. Dann ist eine Bewerbung ggf. schon sinnvoll. 1 Jahr sollte eigentlich so ziemlich auf jeder Stelle zumutbar sein. Wenn ich noch die Verfahrensdauer etc. berechne, sollte das erfüllt sein, wenn TE nach ungefähr 9-Monaten und Ablauf der Probezeit bewirbt.
Jetzt eine Fass aufzumachen, obwohl man wahrscheinlich innerhalb der Behörde bei Bewerbungen auf andere Stellen chancenlos ist, macht wenig Sinn.