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Fachkräftezulage + Höhergruppierung
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Autor
Thema: Fachkräftezulage + Höhergruppierung (Read 2033 times)
123urmel
Newbie
Beiträge: 3
Fachkräftezulage + Höhergruppierung
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am:
07.04.2022 11:35 »
Hallo. Eine Frage. Bei einer derzeitigen Eingruppierung in E11/4 und einer gezahlten Fachkräftezulage von 500€. Was passiert mir der Fachkräftezulage, wenn man in die E12 hochgruppiert wird. Kann die Fachkräftezulage bei einer Höhergruppierung gestrichen werden?
Danke!
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Isie
Gast
Antw:Fachkräftezulage + Höhergruppierung
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Antwort #1 am:
07.04.2022 12:07 »
Das ist durchaus möglich, dass die Zulage wegfällt. Du solltest das vor der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit klären.
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123urmel
Newbie
Beiträge: 3
Antw:Fachkräftezulage + Höhergruppierung
«
Antwort #2 am:
07.04.2022 12:29 »
Ich habe gelesen, dass die Fachkräftezulage unabhängig von einer Verkürzung der Stufenlaufzeit (Erfahrungsstufe) ist, aber bei der Höhergruppierung ist das nirgends formuliert...
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Isie
Gast
Antw:Fachkräftezulage + Höhergruppierung
«
Antwort #3 am:
07.04.2022 12:34 »
Bei der Zulage zur Bindung von Fachkräften handelt es sich nicht um eine Zulage, bei der alle Modalitäten tarifvertraglich geregelt sind. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er eine Zulage zahlt, wie sie ausgestaltet ist und in welcher Höhe sie gezahlt wird.
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123urmel
Newbie
Beiträge: 3
Antw:Fachkräftezulage + Höhergruppierung
«
Antwort #4 am:
07.04.2022 12:41 »
Ah okay. Also kann auch der Arbeitgeber entscheiden, ob die Zulage zur Bindung von Fachkräften weitergezahlt wird oder nicht? Dann würde mich die Meinung unserer Personalabteilung interessieren....
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Johann
Hero Member
Beiträge: 754
Antw:Fachkräftezulage + Höhergruppierung
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Antwort #5 am:
07.04.2022 12:56 »
Genau. Daher solltest du diese Meinung in Erfahrung bringen, bevor das Kind im Brunnen liegt.
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Isie
Gast
Antw:Fachkräftezulage + Höhergruppierung
«
Antwort #6 am:
07.04.2022 14:10 »
Ich würde nicht vorsichtig nachfragen, ob der Arbeitgeber eventuell so nett wäre, die Zulage weiterzuzahlen. Stattdessen tust du besser kund, dass du davon ausgehst, dass die Zulage nach der Höhergruppierung in bisheriger Höhe weitergezahlt wird
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