Autor Thema: Arbeiten im Rettungsdienst - Stunden im Dienstplan gestrichen  (Read 1553 times)

kk89nrw

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Hallo zusammen,

ich weiß nicht recht ob ich hier richtig bin, dennoch stelle ich mein Anliegen hier vor.

Ich bin Angestellter im Kommunalen Rettungsdienst bei unserem Landkreis. Es ist bisher schon einige male vorgekommen, dass uns Stunden im Dienstplan gestrichen wurden weil z.B. die Jahresfortbildung (- 40 Std.) kurzfristig abgesagt wurde oder Dienste spontan nicht besetzt werden konnten (Krankheit o.ä. des Kollegen, -12 / -24 Std.)

Ist das rechtens? Dürfen uns die Stunden einfach gestrichen werden, ohne das wir an dem Problem schuld sind? Wenn ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle, die Jahresfortbildung oder der Dienst nicht kurzfristig besetzt werden kann, uns ersatzlos die Stunden zu streichen und uns so mal schnell im Stundenkonto auf -40 Stunden zu katapultieren? Ja, wir dürfen dann zu Hause bleiben - aber das ist unsererseits nicht gewollt und auch nicht verschuldet.

Bei den Diensten, die kurzfristig nicht besetzt werden können, werden uns die Stunden ja sogar im laufendem Dienstplan gestrichen. Im Jahr 2021 wurde mir eine Jahresfortbildung im laufendem Dienstplan, 6 Tage vor Beginn Covid-Bedingt gestrichen, die Stunden waren futsch.

Wäre über einen Gedanken -und Wissensaustausch sehr erfreut.

Mit freundlichen Grüßen

Der Obelix

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Die Stunden wurden als Minusstunden / Unterstunden geführt und im Dienstplan entsprechend eingetragen. Ebenso wurde nicht gearbeitet und der Mitarbeiter hatte quasi frei, obwohl anderes geplant war.

Da ist jetzt denke ich die Frage: liegt dies im Verschulden des Arbeitgebers?

Was sagt denn die örtliche Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit zu solchen Sachverhalten?

kk89nrw

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Was sagt denn die örtliche Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit zu solchen Sachverhalten?

Ist in der DV nicht geregelt was mit spontanen Minusstunden passiert.

Organisator

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Hier im Forum gabs mal eine Aussage dazu, inwieweit und mit welcher Vorankündigung Dienstpläne einseitig vom AG geändert werden dürfen. Kanst ja mal suchen, ich glaube Spid oder XTinaG haben das verfasst.

Levana

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Da es dazu gesetzlich keine Vorgaben gibt nimmt man das Urteil des AG Berlin (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12) und beruft sich darauf.

Inwieweit man das in der Praxis so machen kann... bei uns im KiGa ist es normal, dass teilweise morgens dann die Dienste geändert werden weil einer krank ist. Was will man sonst machen, die Kinder in die Ecke stellen wenn der geplante Dienst vorbei ist?

Bei Minusstunden ohne Verschulden und in dem Umfang würde ich es aber auch nicht hinnehmen. Der AN trägt nicht das unternehmerische Risiko des AG! Wenn keine Arbeit da, ist der AG im Annahmeverzug.

Organisator

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Was will man sonst machen
(...)
Der AN trägt nicht das unternehmerische Risiko des AG!

Die Antwort hast du dir gerade selbst gegeben. Unternehmerisches Risiko trifft nicht nur die Fälle, wenn keine Arbeit angeboten werden kann sondern auch, wenn zuviel Arbeit da ist.

WasDennNun

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Inwieweit man das in der Praxis so machen kann... bei uns im KiGa ist es normal, dass teilweise morgens dann die Dienste geändert werden weil einer krank ist. Was will man sonst machen, die Kinder in die Ecke stellen wenn der geplante Dienst vorbei ist?
Nein, aber das weiß man doch schon vorher, dass das passieren kann und hat dafür einen Mitarbeiter in Rufbereitschaft, der dann einspringt oder ordnet bei den Mitarbeitern die schon da sind Überstunden an.

Wird aber nicht gemacht, weil kostet ja Geld.

Zitat
Wenn keine Arbeit da, ist der AG im Annahmeverzug.
Und wenn zuviel Arbeit da ist: Überstundenzuschlag oder Kohle für die Rufbereitschaft