Autor Thema: Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer  (Read 3852 times)

Abramson

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Hallo,

ich habe vor Anfang Februar meine Dienststelle (und damit auch das zuständige Schulamt) gewechselt.
Bei der Vertragsunterzeichnung hieß es das der Personalrat gegen meinen Arbeitsvertrag gewesen wäre, da ich mit E11 Stufe 1 vergütet worden wäre.
Dem Personalrat war anscheinend auch bewusst, dass ich schon viele Jahre an meiner vorherigen Schule gearbeitet habe (dort bin ich mit E11, Stufe 3 ausgeschieden)- soweit so gut.

Habe dann meine erste Abrechnung bekommen, natürlich bin ich in Stufe 1 gelandet.
Habe nun letzten Monat die zuständige Personalsachbearbeitung des Schulamtes angeschrieben mit der Bitte mich wieder auf Stufe 3 zu schieben und zusätzlich zu überprüfen ob ich nicht bereits auf Stufe 4 (oder gar 5 bin).
Natürlich gibt es da keine Antwort.

Ich bin auf die Stufenberechnung wirklich gespannt:
Habe vor dem Studium viele Jahre als Erzieher gearbeitet und spät noch studiert.

Je nachdem was gerechnet werden kann, komme ich auf 10-14 Jahre Berufserfahrung.

Erzieher + TV-H = 10,4 Jahre

Erzieher + TV-H + VSS = 13,2 Jahre.

Erzieher + TV-H + VSS + LiV = 14,5 Jahre.

Wobei ich jetzt natürlich nicht weiß, inwieweit und ob VSS + LiV Zeiten berücksichtigt werden.

Aber nach meinem Verständnis müssten die Entwicklungsstufe im TV-H auch durch die klassische TV-H Tätigkeit eine höhere sein als die Dritte, oder?

Vielen Dank euch!

Beste Grüße

Abramson

cyrix42

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #1 am: 09.04.2022 18:29 »
Moin,

man müsste schon deinen gesamten beruflichen Lebenslauf (und wann welche Voraussetzungen, z.B. das Studium, vorlagen) kennen, um die genaue Einstufung ermitteln zu können.

Relevant wäre zuerst einmal, ob du -- wie du im ersten Satz schreibst -- "vor Anfang Februar" tatsächlich nur die Dienststelle gewechselt hast (also du bis zum 31.01. beim gleichen Arbeitgeber, nur aber in einer anderen Dienststelle tätig warst), oder ein Arbeitsverhältnis beendet und ein neues begonnen wurde.

Im ersten Fall laufen die Stufenlaufzeiten einfach fort, ggf. hätte es sich -- wenn du zuvor niedriger eingruppiert warst -- um eine stufengleiche Höhergruppierung (TV-H) gehandelt, wo dann in der höheren Gruppe die Stufenlaufzeit wieder vorn begonnen hätte. Eine Höhergruppierung führt aber immer mindestes in Stufe 2. Dies trifft auf dich aber offenbar nicht zu, da du selbst von einer Eingruppierung in die EG 11 in der vorhergehenden Schule sprichst.

Im zweiten Fall, dass es ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber ist, wäre bei Einstellung zu prüfen, ob einschlägige Berufserfahrung in relevantem Umfang vorlag. Einschlägig ist Berufserfahrung dann, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Du schreibst nicht, was deine Tätigkeit an der alten Schule war und was nun deine Tätigkeit ist.

Setzen wir mal voraus, dass du nun als Lehrkraft tätig bist und das am Ende deiner Tätigkeit an der anderen Schule für 1,3 Jahre in Vertretung warst. (Das entnehme ich mal der Abkürzung LiV. Wofür VSS stehen soll, weiß ich nicht.) Das wäre eine vergleichbare Tätigkeit, sodass du bei Einstellung eine einschlägigige Berufserfahrung von einem Jahr, aber nicht drei Jahren hattest, was zu einer Einstufung in die Stufe 2 führen würde.

Daneben hätte der AG auch förderliche Berufserfahrung anerkennen können, wenn er denn gewollt hätte. Darunter hätte er die Zeiten als Erzieher werten können (aber nicht müssen). Ein Anrecht auf Anerkennung förderlicher Berufserfahrung existiert jedenfalls nicht.

Zusammengefasst: Aufgrund viel Spekulation durch ungenaue Angaben im Startposting würde ich davon ausgehen, dass eine Neueinstellung bei einem anderen Arbeitgeber vorliegt, der zwar auch dem TV-H unterliegt, aber verschieden ist vom bisherigen (man schaue mal in die Arbeitsverträge, ob z.B. die Schulen hier als AG genannt sind, oder aber das Land Hessen -- das würde die Situation natürlich verändern, s.o.), und dass es bei dieser Neueinstellung es zu einer Zuordnung zur Stufe 2 hätte führen müssen, da die Zeit als Lehrkraft in Vertretung der angenommenen derzeitigen im Wesentlichen entspricht, es sich also um zu berücksichtigende einschlägige Berufserfahrung handelt.

Ob alle hier gemachten Spekulationen zutreffen, oder sich die Situation des Fragestellers ggf. ganz anders darstellt, kann nur dieser entscheiden...

Abramson

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #2 am: 10.04.2022 12:58 »
Hallo,

ja, seit 1.2. arbeite ich an einer neuen Schule, davor war es eine andere Schule.
Stets als AG das Land Hessen - also nur ein Wechsel der Dienststelle.

Zusammengefasst habe ich bis 31.10.2020 an meiner alten Schule als TV-Hler mit EG11 mit Stufe 3 erhalten,
dann habe ich von 1.11.20-31.1.22 mein Referendariat versucht (LiV), nun aber gekündigt und
an der neuen Schule als TV-H Kraft angefangen.
Dort wurde ich dann mit EG11, Stufe 1 veranschlagt.

(VSS steht für Verlässliche Schulen irgendwas, unterm Strich Lehrervertretungen)

Für mich stellt sich die Frage, ob ich damals korrekterweise in Stufe 3 war, bzw. wie das Personalabteilung/Schulamt diese Erfahrungsstufen berechnet, bzw. übernimmt vom alten Schulamt.

Und da meine anrechenbare Berufserfahrung von 10,4 - 14,5 Jahren geht ist es recht kompliziert :-)
VSS und LiV Zeiten werden sie wohl nicht anrechnen, davon gehe ich fast aus.

Und ja, weil es da um jede Menge Geld geht, möchte ich mich da persönlich rückversichern.


 

cyrix42

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #3 am: 10.04.2022 13:10 »
Ok, du hast also zuvor beim gleichen Arbeitgeber (dem Land Hessen) gearbeitet und es handelt sich um eine Neueinstellung, da zwischendurch eine andere Tätigkeit vorlag. Warst du während des Referendariats auf Zeit verbeamtet oder angestellt?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Tätigkeit im Ref. nicht anerkannt wurde. Nach Protokollerklärung Nr. 3 zu §16 Absatz (2) TV-H liegt dann jedoch aufgrund des Abstands von über 6 Monaten zwischen den Arbeitsverhältnissen *keine* einschlägige Berufserfahrung vor, sodass die Einstufung in Stufe 1 korrekt ist. (Eine höhere Einstufung durch den AG wäre möglich gewesen, s.o. Es besteht aber kein Anrecht des AN darauf. Du hättest höchstens verhandeln können, dass du die Stelle nur für Stufe 3 oder mehr annimmst, und sonst nicht kommst. Dann hätte der AG sich entscheiden müssen, ob er dir dabei entgegen kommt, oder aber die Stelle anders/ gar nicht besetzt. Nun jedoch ist dieser Zug abgefahren.)

Gegebenenfalls könnte man sich noch streiten, ob die Tätigkeit im Ref einschlägige Berufserfahrung für deine jetzige Stelle darstellt. Da man im Ref. aber sich noch in Ausbildung befindet, Studienseminare besucht und wohl nicht hauptsächlich eigenverantwortlichen Unterricht durchführen soll, dürfte es schwer werden, dies zu begründen.

Deine zuvor gemachte Berufserfahrung liegt jedenfalls zu weit zurück, als dass sie angerechnet werden müsste.

Die erfolgte Einstufung in Stufe 1 ist wohl korrekt. Mehr wäre durch Verhandlung ggf. drin gewesen; aber ein Anrecht auf mehr besteht jedenfalls nicht.

Abramson

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #4 am: 10.04.2022 13:34 »
Genau,
während des Referendariats war ich auf Probe verbeamtet (denke mal auch auf Zeit).
Das diese Zeit (und auch die Vertretung) nicht einberechnet wird, finde ich ja vollkommen nachvollziehbar.
Aber das diese Zeit jegliche Berufserfahrung davor negiert, das ist derbe.

Ich werde mit der neuen Schulleitung, dem Schulamt und dem Personalrat nochmal reden.
Gerade der Personalrat war ja von Anfang an gegen meinen Arbeitsvertrag, bzw. die erste Stufe.

Wenn alle Stricke reißen sollten, werde ich mich nach einer anderen (auch näheren) Schule umsehen und dort direkt auf mindestens die 3. Stufe pochen. Der AG, bzw. die Schule kann anscheinend ja noch ihre Meinung der zu berücksichtigten Berufserfahrung von sich geben.
Meine Berufserfahrung / bzw. bisherigen Entwicklungsstufen verpuffen ja nicht, weil ich ein gutes Jahr das Referendariat gemacht habe. Klar, rechtlich sind das anders aus.

Ich warte mal ab, bzw. melde mich nochmal nächste Woche beim Schulamt, was die nun endgültig dazu sagen.
Dann geht es zum Personalrat und dann schauen wir weiter :-/

Isie

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #5 am: 10.04.2022 13:50 »
Möglicherweise lässt sich hiermit etwas anfangen:
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/stufenzuordnung-lehrers-tv-3129221
Das betrifft zwar den TV-L, aber vielleicht passt es trotzdem.

cyrix42

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #6 am: 10.04.2022 14:07 »
Das von dir zitierte Urteil sagt, dass durch die Regelungen im allgemeinen Teil des TV-L die Zeiten im Ref. und davor keine einschlägige Berufserfahrung darstellen (im Ref. wegen dessen Ausbildungscharakter, davor wg. der schädlichen Unterbrechung, Abstand > 6 Monate).

Jedoch verweist das Urteil auf die Sonderbestimmungen für Lehrkräfte im TV-L (§44). Den gibt es auch im TV-H. Dort heißt es:

"
Nr. 2a zu Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
Zu § 16 Absatz 3 Satz 1:
1. Bei Anwendung des § 16 Absatz 2 Satz 2 gilt:
1Für ab 1. April 2011 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
werden im Rahmen des § 16 Absatz 2 Satz 2 Zeiten einschlägiger Berufserfah-
rung aus mehreren Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber, zuzüglich ei-
ner einmaligen Berücksichtigung der nach Ziffer 2 angerechneten Zeit des Re-
ferendariats oder Vorbereitungsdienstes, zusammengerechnet. 2Die Nr. 3 der
Protokollerklärungen zu § 16 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften wird die zur Vor-
bereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder des
Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der
Stufe 1 angerechnet.
"

Da die Protokollerklärung Nr. 3 -- die den schädlichen Abstand zwischen versch. Arbeitsverhältnissen definiert -- ausdrücklich in Kraft bleibt, dürfte die Berufserfahrung, die vor dem Ref lag, weiterhin nicht als einschlägig gewertet werden. Ziffer 2 ist aber interessant, da hier die Zeiten des Refs. teilweise angerechnet werden können. Allerdings: Ob dies auch für ein abgebrochenes Referendariat gilt?! Wenn ja, dann erfolgt die Höhergruppierung in Stufe 2 nach 6 Monaten und nicht erst nach einem Jahr.

Abramson

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #7 am: 10.04.2022 14:32 »
Wie gesagt, ich schau mal wie die erste Reaktion seitens des Schulamtes und deren Personalabteilung ausfällt.
Dann melde ich mich auf jeden Fall noch einmal hier.

Wenn es bei Stufe 1 bleiben sollte, weil die von ihrem Recht gebrauch machen, werde ich von meinem Recht gebrauch machen und woanders hingehen.
Eben weil ich bereits viele Jahre Berufserfahrung als angestellte Lehrkraft habe und dies mir anerkannt werden muss.
(Damals vom Sprung vom Erzieher von EG6 auf EG9 (studentisch) und dann nach EG 11 (nach erstem Staatsexamen) ging komischerweise auch alles, bzw. bin ich so in Stufe 3 gelandet.

Isie

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« Antwort #8 am: 10.04.2022 14:38 »
6 Monate Anrechnung auf die Stufenlaufzeit ist zwar nicht viel, aber besser als nichts. Die von Abramson evtl. beabsichtigte Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses an einer anderen Schule mit Verhandlung der Stufe dürfte dagegen zwecklos sein, wenn er nicht gleichzeitig das Bundesland wechselt.

Abramson

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #9 am: 10.04.2022 14:47 »
Ja schon, 6 Monate sind besser als nichts, aber im Vergleich zu mindestens 10 Jahren im TV-H einfach nichts.
Da sind mindestens 300€ netto / jeden Monat.

Ja ich schau, was die Offiziellen nun dazu sagen.
Woanders komm ich auch definitiv unter, auch mit Stufe 3.
Dafür ist meine Berufserfahrung und Zusatzqualifikation zu umfangreich als jetzt mit 40 Jahren wieder als Berufsanfänger mit 25+ Jahren bezahlt zu werden.

Danke für eure Infos! Ich melde mich!

calmac

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« Antwort #10 am: 10.04.2022 18:09 »
Gilt aber auch nicht das Prinzip, dass die Arbeit nach dem Referendariat gleichartig aber nicht gleichwertig ist?

cyrix42

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #11 am: 10.04.2022 19:00 »
Gilt aber auch nicht das Prinzip, dass die Arbeit nach dem Referendariat gleichartig aber nicht gleichwertig ist?

gleichartig oder gleichwertig zu was?

Im TV-H kommen derartige Begriffe nicht vor. Relevant ist, ob die erlangte Berufserfahrung einschlägig ist bzw. ggf., ob sie zumindest förderlich ist. Um einschlägig zu sein, muss die Tätigkeit i.W. genauso fortgesetzt werden und das Arbeitsverhältnis, in welchem diese ausgeübt wurde, darf nicht vor mehr als 6 Monaten beendet worden sein. Für die Anerkennung förderlicher Zeiten gibt es dagegen keine -- von den Tarifvertragsparteien vereinbarte -- entsprechende Einschränkung. Hier können sich auch AN und AG beim Schließen des Arbeitsvertrag einigen.

calmac

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« Antwort #12 am: 10.04.2022 22:11 »
Bei der Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrer (TV-L) wurden die Tätigkeiten als Lehrer vor dem Referendariat häufig nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet, weil die Tätigkeit zwar gleichartig aber nicht gleichwertig war.

Abramson

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Antw:Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer
« Antwort #13 am: 12.04.2022 18:05 »
So, habe vorhin eine Email vom Schulamt bekommen.

Ich lande wieder regulär in Stufe 3, muss auf dieser Stufe allerdings wieder von vorne anfangen, da die Unterbrechung des  vorherigen bis zum jetzigen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate beträgt (§ 16 Abs. 2 i. V. m. Protokollerklärung Ziffer 3 TV-H).

Soweit, so gut.


 

cyrix42

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« Antwort #14 am: 12.04.2022 20:18 »
Na dann, Glückwunsch, dass auf der anderen Stelle wieder jemand sitzt, der diesmal den Tarif-Vertrag in deinem Sinne "auslegt". Mit genau der Begründung, die dort genannt wird, hast du nämlich *keine* einschlägige Berufserfahrung, fängst also in Stufe 1 wieder an...