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Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer

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calmac:
Gilt aber auch nicht das Prinzip, dass die Arbeit nach dem Referendariat gleichartig aber nicht gleichwertig ist?

cyrix42:

--- Zitat von: calmac am 10.04.2022 18:09 ---Gilt aber auch nicht das Prinzip, dass die Arbeit nach dem Referendariat gleichartig aber nicht gleichwertig ist?

--- End quote ---

gleichartig oder gleichwertig zu was?

Im TV-H kommen derartige Begriffe nicht vor. Relevant ist, ob die erlangte Berufserfahrung einschlägig ist bzw. ggf., ob sie zumindest förderlich ist. Um einschlägig zu sein, muss die Tätigkeit i.W. genauso fortgesetzt werden und das Arbeitsverhältnis, in welchem diese ausgeübt wurde, darf nicht vor mehr als 6 Monaten beendet worden sein. Für die Anerkennung förderlicher Zeiten gibt es dagegen keine -- von den Tarifvertragsparteien vereinbarte -- entsprechende Einschränkung. Hier können sich auch AN und AG beim Schließen des Arbeitsvertrag einigen.

calmac:
Bei der Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrer (TV-L) wurden die Tätigkeiten als Lehrer vor dem Referendariat häufig nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet, weil die Tätigkeit zwar gleichartig aber nicht gleichwertig war.

Abramson:
So, habe vorhin eine Email vom Schulamt bekommen.

Ich lande wieder regulär in Stufe 3, muss auf dieser Stufe allerdings wieder von vorne anfangen, da die Unterbrechung des  vorherigen bis zum jetzigen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate beträgt (§ 16 Abs. 2 i. V. m. Protokollerklärung Ziffer 3 TV-H).

Soweit, so gut.


 

cyrix42:
Na dann, Glückwunsch, dass auf der anderen Stelle wieder jemand sitzt, der diesmal den Tarif-Vertrag in deinem Sinne "auslegt". Mit genau der Begründung, die dort genannt wird, hast du nämlich *keine* einschlägige Berufserfahrung, fängst also in Stufe 1 wieder an...

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