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Übernahme der Entwicklungsstufen TV-H (E11) Lehrer

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Isie:
Möglicherweise lässt sich hiermit etwas anfangen:
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/stufenzuordnung-lehrers-tv-3129221
Das betrifft zwar den TV-L, aber vielleicht passt es trotzdem.

cyrix42:
Das von dir zitierte Urteil sagt, dass durch die Regelungen im allgemeinen Teil des TV-L die Zeiten im Ref. und davor keine einschlägige Berufserfahrung darstellen (im Ref. wegen dessen Ausbildungscharakter, davor wg. der schädlichen Unterbrechung, Abstand > 6 Monate).

Jedoch verweist das Urteil auf die Sonderbestimmungen für Lehrkräfte im TV-L (§44). Den gibt es auch im TV-H. Dort heißt es:

"
Nr. 2a zu Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
Zu § 16 Absatz 3 Satz 1:
1. Bei Anwendung des § 16 Absatz 2 Satz 2 gilt:
1Für ab 1. April 2011 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
werden im Rahmen des § 16 Absatz 2 Satz 2 Zeiten einschlägiger Berufserfah-
rung aus mehreren Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber, zuzüglich ei-
ner einmaligen Berücksichtigung der nach Ziffer 2 angerechneten Zeit des Re-
ferendariats oder Vorbereitungsdienstes, zusammengerechnet. 2Die Nr. 3 der
Protokollerklärungen zu § 16 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften wird die zur Vor-
bereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder des
Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der
Stufe 1 angerechnet.
"

Da die Protokollerklärung Nr. 3 -- die den schädlichen Abstand zwischen versch. Arbeitsverhältnissen definiert -- ausdrücklich in Kraft bleibt, dürfte die Berufserfahrung, die vor dem Ref lag, weiterhin nicht als einschlägig gewertet werden. Ziffer 2 ist aber interessant, da hier die Zeiten des Refs. teilweise angerechnet werden können. Allerdings: Ob dies auch für ein abgebrochenes Referendariat gilt?! Wenn ja, dann erfolgt die Höhergruppierung in Stufe 2 nach 6 Monaten und nicht erst nach einem Jahr.

Abramson:
Wie gesagt, ich schau mal wie die erste Reaktion seitens des Schulamtes und deren Personalabteilung ausfällt.
Dann melde ich mich auf jeden Fall noch einmal hier.

Wenn es bei Stufe 1 bleiben sollte, weil die von ihrem Recht gebrauch machen, werde ich von meinem Recht gebrauch machen und woanders hingehen.
Eben weil ich bereits viele Jahre Berufserfahrung als angestellte Lehrkraft habe und dies mir anerkannt werden muss.
(Damals vom Sprung vom Erzieher von EG6 auf EG9 (studentisch) und dann nach EG 11 (nach erstem Staatsexamen) ging komischerweise auch alles, bzw. bin ich so in Stufe 3 gelandet.

Isie:
6 Monate Anrechnung auf die Stufenlaufzeit ist zwar nicht viel, aber besser als nichts. Die von Abramson evtl. beabsichtigte Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses an einer anderen Schule mit Verhandlung der Stufe dürfte dagegen zwecklos sein, wenn er nicht gleichzeitig das Bundesland wechselt.

Abramson:
Ja schon, 6 Monate sind besser als nichts, aber im Vergleich zu mindestens 10 Jahren im TV-H einfach nichts.
Da sind mindestens 300€ netto / jeden Monat.

Ja ich schau, was die Offiziellen nun dazu sagen.
Woanders komm ich auch definitiv unter, auch mit Stufe 3.
Dafür ist meine Berufserfahrung und Zusatzqualifikation zu umfangreich als jetzt mit 40 Jahren wieder als Berufsanfänger mit 25+ Jahren bezahlt zu werden.

Danke für eure Infos! Ich melde mich!

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