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Problem mit Eingruppierung

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deni bas:
Hallo liebe Forianer,

seit zehn Jahre arbeite ich in der Verwaltung einer Großen Kreisstadt. Der Oberbürgermeister persönlich hat mich sozusagen rekrutiert, ich war nicht aktiv auf Jobsuche, da freiberuflich tätig. Da mich die Aufgabe gereizt hat, ich aber Neuling in der Verwaltung war und meine Hochschulausbildung nicht exakt zum Arbeitsgebiet gepasst hat, habe ich mich auf den Deal eingelassen, in EG 8 zu starten. Nach drei Jahren gruppierte man mich hoch in EG 9b.

Nach weiteren zwei Jahren wurde ich "umgesetzt" in ein anderes Amt, in dem ich exakt die Aufgabe übernommen habe, für die ich ausgebildet bin. Ich habe nicht nur ein Diplom-, sondern auch ein Promotionsstudium absolviert. Beim Umsetzungsgespräch Anfang 2018 hat mir der OB vor Zeugen versprochen, dass ich nach wenigen Monaten in eine passende Tarifgruppe eingeordnet werden würde; ich solle einfach einen Antrag stellen, was ich 2019 auch tat. Die Monate vergingen. (Das ist in dieser Verwaltung nicht außergewöhnlich, dass man Höhergruppierungen vertagt und verzögert bis St. Nimmerlein.) Von Beginn an arbeitete ich auf dieser neuen Stelle fast zu 100 Prozent als Wissenschaftlerin, führte und führe u. a. großangelegte Studien durch, werte sie statistisch aus, schreibe Abschlussberichte, betreue Bachelorarbeiten der Praktikanten und fungiere als Zweitgutachter, usw.). Über diese Aufgaben hinaus hatte ich auf Überstundenbasis anspruchsvolle "Spezialaufgaben" für das Ehrenamt des OB zu erledigen (bspw. Schreiben von Reden und Ansprachen sowie Konzeptionierung von Sonderprojekten). Doch das Thema "Höhergruppierung" blieb unerledigt. Bis 2021 hakte ich etliche Male nach und hörte schließlich, dass der Antrag nicht mehr auffindbar sei. Also stellte ich ihn erneut. Wieder hakte ich fast im Wochenrhythmus an verschiedenen Stellen nach und bekam vor ein paar Wochen die Mitteilung, dass die Stelle bewertet sei und man mich in EG 9c hochgruppiert habe. Der Flurfunk sagte mir, dass der OB mir nicht mehr geben wolle, der Beschluss sei endgültig. Ob das so ist, weiß ich nicht. Für ausgeschlossen halte ich es jedoch nicht, zumal schon einige Kolleginnen und Kollegen gegangen sind, weil sie ihrer Ansicht nach nicht korrekt eingruppiert waren.

Nun hoffe ich auf kompetenten Rat.
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?
Ist es weiterhin üblich, dass ein OB seine Mitarbeiter für Aufgaben für sein Ehrenamt einsetzt, die mit der Tätigkeit in der Verwaltung nichts zu tun haben? 

Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen? Klar, ich könnte mir einen anderen Job suchen, aber ich bin absolut überzeugt von der Wichtigkeit meiner Aufgabe, die dem Wohle der Allgemeinheit dient, und ich habe schon so viel in die Wege geleitet, dass ich ungern aufgeben würde.

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Liebe Grüße
deni bas

WasDennNun:

--- Zitat von: deni bas am 10.04.2022 14:54 ---Nun hoffe ich auf kompetenten Rat.
Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?


--- End quote ---
Ka, das ist rechtens, denn Mann und Frau sind entsprechende der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Es kann also sein das du in der EG8 oder in der EG13 bist und nur falsch bezahlt wirst.
Eine Promotion tariflich irrelevant.

--- Zitat ---Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen?

--- End quote ---
schriftlich fixieren was dein auszuübenden Tätigketien sind und dann eine
Eingruppierungsfeststellungsklage

Organisator:

--- Zitat von: deni bas am 10.04.2022 14:54 ---Ist das rechtens, dass ich als promovierte Wissenschaftlerin in exakt dem Bereich arbeite, für den ich an der Uni ausgebildet wurde, und nur EG 9c bekomme?

Wenn nein, was kann ich tun, um mich zur Wehr zu setzen?

--- End quote ---

Grundsätzlich ist das möglich, da sich die Eingruppierung nach den übertragenen Aufgaben richtet (nicht unbedingt nach dem, was du tatsächlich machst).

Zum Start würde ich als erstes herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden. Dazu bietet sich ein Blick in die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) an. Dann abgleichen, welche Aufgaben von dir erwartet werden und mit dem Arbeitgeber besprechen, wie diese erwarteten Aufgaben übertragen werden können.

deni bas:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.04.2022 15:20 ---schriftlich fixieren was dein auszuübenden Tätigketien sind und dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage

--- End quote ---
Die Tätigkeiten sind schon schriftlich fixiert in der Stellenbeschreibung. Sie ist Teil des Antrags auf Höhergruppierung, und ich habe sie selbst erstellt.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Das klingt nach Dampfhammermethode. Gibt's nicht einen Schritt, den ich gehen könnte, bevor ich den Klageweg wähle?


--- Zitat von: Organisator am 11.04.2022 09:15 ---Zum Start würde ich als erstes herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden. Dazu bietet sich ein Blick in die Tätigkeitsdarstellung (o.ä.) an. Dann abgleichen, welche Aufgaben von dir erwartet werden und mit dem Arbeitgeber besprechen, wie diese erwarteten Aufgaben übertragen werden können.

--- End quote ---
Eine "offizielle" Tätigkeitsdarstellung gibt's nicht, weil ich die erste bin, die diese Aufgaben übernommen hat. Man hat jemanden gesucht, der das kann, und mich kurzerhand umgesetzt. Ich mache also exakt das, was von mir erwartet wurde und wird. Diese Tätigkeiten sind die eines Wissenschaftlers mindestens auf Diplom-/Master-Niveau.

WasDennNun:
Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.

Falls Nein, dann ist nicht klar was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, weil dir niemand, der es darf, dir nachweislich entsprechenden Tätigkeiten übertragen hat und du nur auf Zuruf irgendwas machst.
Dann solltest du vom Bürgermeister (oder wer auch immer AVs unterschreibt) verlangen, dass er das bitte schön bestätigt, dass das dein auszuübenden Tätigkeiten sind, weil du ja eben sonst nichts mehr machen darfst, da du ja nicht weißt was du machen darfst.  8)
Und solange solltest du Luftlöcher in die Decke starren und jeden Arbeitsauftrag schriftlich bestätigen lassen.

Wie gesagt: Erstmal muss du und dein AG dir darüber einig sein, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann überlegt sich jeder was er denn glaubt, welche EG das ist. Und wenn darüber Einigkeit herrscht, drops gelutscht.
Wenn nicht, dann muss die Instanz, die alleinig dazu in der Lage ist deine Eingruppierung festzustellen, entscheiden.
Das Gericht.
Anderer Weg:
Ja, man wird irgendwie (aber eben nicht tariflich) bezahlt und macht Dinge ohne das sie einem übertragen wurden und hofft darauf, das irgendwer mal sich mal bequemt sich tarifkonform zu verhalten.
Dritter Weg man sagt: Ich möchte das Entgelt der EGx, mir egal wie ihr es macht, aber wenn ich das nicht bekommen, dann such ich mir jemanden der bereit ist mich so zu bezahlen.

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