Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Problem mit Eingruppierung
Isie:
Du kannst natürlich auch einfach deinem Arbeitgeber mitteilen, dass die von dir auszuübende Tätigkeit der Entgeltgruppe xy entspricht, dass du Anspruch auf das Entgelt aus dieser Entgeltgruppe erhebst und dass du eine Einguppierungsfeststellungsklage erheben wirst, wenn du das Entgelt nicht bekommst.
Falls dein Arbeitgeber keinen Bock auf ein Arbeitsgerichtsverfahren hat, könnte das klappen.
WasDennNun:
Richtig, Problem dabei ist, dass noch völlig unklar ist was die auszuübenden Tätigkeiten sind. Da der AG diese ja offensichtlich noch nicht gerichtsfest übertragen hat.
Max:
Wenn der AG offiziell keine Tätigkeiten überträgt dann müssten die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübenden Tätigkeiten werden, sonst bestünde eine Lücke mit der ein AG den AN im limbo nie angemessen bezahlen müsste.
WasDennNun:
--- Zitat von: Max am 12.04.2022 07:30 ---Wenn der AG offiziell keine Tätigkeiten überträgt dann müssten die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübenden Tätigkeiten werden, sonst bestünde eine Lücke mit der ein AG den AN im limbo nie angemessen bezahlen müsste.
--- End quote ---
Oder es besteht die Lücke, dass der AN nichts machen muss, weil ihm nichts übertragen wurde.
Organisator:
--- Zitat von: deni bas am 11.04.2022 17:40 ---Die Tätigkeiten sind schon schriftlich fixiert in der Stellenbeschreibung. Sie ist Teil des Antrags auf Höhergruppierung, und ich habe sie selbst erstellt.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Das klingt nach Dampfhammermethode. Gibt's nicht einen Schritt, den ich gehen könnte, bevor ich den Klageweg wähle?
--- End quote ---
Eine solche Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dir Tätigkeiten übertragen wurden und du die Rechtsmeinung des Arbeitgbers zur Eingruppierung angreifst. So wie ich das lese, wurden dir noch offiziell keine Tätigkeiten übertragen. Daher wäre das der Startpunkt, nämlich überhaupt vom AG Aufgaben offiziell übertragen zu bekommen.
Auch wenn du die erste bist, die die Aufgaben übernommen hat bedarf es dennoch einer Aussage des ARbeitgebers (= Tätigkeitsdarstellung), was du zu tun hast. Wenn du diese nicht hast, würde ich nur die Tätigkeiten ausführen, die dir übertragen wurden.
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