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Problem mit Eingruppierung
deni bas:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.04.2022 18:53 ---Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?
Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.
--- End quote ---
Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?
--- Zitat von: Organisator am 12.04.2022 09:10 ---Eine solche Klage hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn dir Tätigkeiten übertragen wurden und du die Rechtsmeinung des Arbeitgbers zur Eingruppierung angreifst. So wie ich das lese, wurden dir noch offiziell keine Tätigkeiten übertragen. Daher wäre das der Startpunkt, nämlich überhaupt vom AG Aufgaben offiziell übertragen zu bekommen..
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Im Umkehrschluss heißt das dann ja, dass ich gar nichts tun dürfte, wie weiter oben ja auch schon geschrieben wurde. "Offiziell" lief da in den letzten zehn Jahren nichts. Von Anfang an habe ich das gemacht, was man mir gesagt hat. Mündlich. Mal mehr, mal weniger beiläufig.
Nun hat man mir auch noch mitgeteilt, dass die Bewertung der Stelle auch damit zusammenhängt, wie groß die Wertschätzung des jeweiligen Amtes oder Sachgebiets bei der Verwaltungsspitze ist. Das klingt doch sehr nach Willkür, oder ist das Usus?
Organisator:
--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:21 ---Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?
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Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?
TVWaldschrat:
--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:21 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.04.2022 18:53 ---Also hat der Bürgermeister oder jemand anders, der in eurer Kommune Arbeitsverträge unterschrieben darf, dir die Tätigkeiten die in der "Stellenbeschreibung" stehen übertragen? Oder bestätigt, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind?
Falls ja, dann sind das deine auszuübenden (und nicht nur ausgeübten) Tätigkeiten, die der AG (und Du) entsprechend bewerten und sich damit eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung machen.
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Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?
Nun hat man mir auch noch mitgeteilt, dass die Bewertung der Stelle auch damit zusammenhängt, wie groß die Wertschätzung des jeweiligen Amtes oder Sachgebiets bei der Verwaltungsspitze ist. Das klingt doch sehr nach Willkür, oder ist das Usus?
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"wie groß die Wertschätzung" ist, ist kein tariflicher und Eingruppierungsrelevanter Gegenstand, aber durchaus gelebte Realität, die zu viele mit sich machen lassen.
deni bas:
--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 09:24 ---
--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:21 ---Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?
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Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?
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Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?
Spidersangel:
Die Amtsleitung wäre dazu befugt, wenn Ihr der Arbeitgeber die Ermächtigung dafür erteilt hätte.
Im Regelfall ist dies die Personalabteilung.
Alles andere ist subalternes Führungspersonal, welches eben nicht die Befähigung dazu erhalten hat.
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