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Problem mit Eingruppierung

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Schmitti:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:30 ---Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?

--- End quote ---
Das kann man erbitten, oder direkt fordern.

Organisator:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:30 ---Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?

--- End quote ---

Ja, aber auf deinen Arbeitgeber zugehen. Bzw. die Stelle, die in seinem Namen berechtigt ist, Arbeitsverträge zu unterschreiben.

deni bas:

--- Zitat von: Spidersangel am 14.04.2022 09:36 ---Die Amtsleitung wäre dazu befugt, wenn Ihr der Arbeitgeber die Ermächtigung dafür erteilt hätte.
Im Regelfall ist dies die Personalabteilung.
Alles andere ist subalternes Führungspersonal, welches eben nicht die Befähigung dazu erhalten hat.

--- End quote ---
Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

Spidersangel:
Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.

Kat:
Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?

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