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Problem mit Eingruppierung

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Organisator:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:44 ---Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

--- End quote ---

Üblicherweise indem sich Personalbereich und Fachbereiche abstimmen und eine für die Wertigkeit der Stelle und Art der Aufgaben geeignete Tätigkeitsdarstellung erstellen.

Spidersangel:
Wie die Personalabteilung dies bewerkstelligt ist doch völlig egal.
Aber Sie ist in der Regel die vom Arbeitgeber dazu befähigte Stelle.
Das Sie sich natürlich meistens das ganze zusammenstellen lässt von der Abteilung die jemanden benötigt für die Tätigkeiten welche die Arbeitsstelle vorgibt, ist doch ganz klar.
Aber dies schriftlich zu fixieren ist eben Sache der Personalabteilung und nicht von irgendeiner Amtsleitung.

deni bas:

--- Zitat von: Spidersangel am 14.04.2022 09:57 ---Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.

--- End quote ---
Entschuldigung, dass ich so naiv bin. Ich bin Quereinsteigerin und kenne mich mit den Regularien und Gepflogenheiten des Öff. Dienstes leider nicht so gut aus wie Du, weshalb ich hier Rat suche.


--- Zitat von: Kat am 14.04.2022 09:58 ---Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?

--- End quote ---
Meine Stelle war nie ausgeschrieben, das lief, wie berichtet, über eine interne Umsetzung, weil man im aktuellen Amt jemanden mit meiner Ausbildung und meinen Kenntnissen gebraucht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Personalabteilung nicht genau weiß, was ich mache. Klar, jetzt haben sie meine Arbeitsplatzbeschreibung gelesen, aber vorher wussten sie vermutlich nicht, was ich den ganzen Tag so treibe.

Kat:
Auch ind er Industrie wird die Personalstelle keine Arbeitsstellen ausschreiben können ohne zu wissen, was der zukünftige Arbeitnehmer zu tun hat und wie viel sie ihm bezahlen müssen.

WasDennNun:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 09:24 ---
--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:21 ---Die Amtsleitung hat mir die Tätigkeiten übertragen, aber nur mündlich im Rahmen des Arbeitsprozesses. Bräuchte ich das schriftlich?

--- End quote ---

Wie würdest du sonst interessierten Dritten nachweisen können, wie deine übertragenen Aufgaben sind?

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Also gehe ich auf die Amtsleitung zu und bitte um schriftliche Fixierung meiner Aufgaben?

--- End quote ---
Wenn die Amtsleitung deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder dazu befugt ist, diesen zu ändern, dann ja.
Sonst muss eben die entsprechend befugte Stelle einen entsprechenden Wisch gegenzeichnen.

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