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Problem mit Eingruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 10:27 ---
--- Zitat von: Spidersangel am 14.04.2022 09:57 ---Es ist nun mal Ihre Aufgabe.
Und es ist nicht Deine Aufgabe, Dir über die Unfähigkeit Deines Arbeitgebers auch nur im Entferntesten Gedanken zu machen.
Aber Du solltest Dir Gedanken machen, ob Du weiterhin Tätigkeiten ausübst, welche Du nicht übertragen bekommen hast und somit jederzeit eine Abmahnung erhalten kannst, oder ob Du endlich tätig wirst und das umsetzt was meine VorschreiberInnen unzählige male wiederholen.

--- End quote ---
Entschuldigung, dass ich so naiv bin. Ich bin Quereinsteigerin und kenne mich mit den Regularien und Gepflogenheiten des Öff. Dienstes leider nicht so gut aus wie Du, weshalb ich hier Rat suche.


--- Zitat von: Kat am 14.04.2022 09:58 ---Wie will die Personalabteilung Arbeitstellen ausschreiben, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden  und besetzen, wenn sie nicht weiß, was bei den Arbeitsstellen zu tun ist?

--- End quote ---
Meine Stelle war nie ausgeschrieben, das lief, wie berichtet, über eine interne Umsetzung, weil man im aktuellen Amt jemanden mit meiner Ausbildung und meinen Kenntnissen gebraucht hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Personalabteilung nicht genau weiß, was ich mache. Klar, jetzt haben sie meine Arbeitsplatzbeschreibung gelesen, aber vorher wussten sie vermutlich nicht, was ich den ganzen Tag so treibe.

--- End quote ---
Also Wildwuchs und Chaos. Und Führungskräfte die ihre Kompetenzen überschreiten (und deswegen abgemahnt werden sollten  ::) ) und deine Gutgläubigkeit schamlos ausnutzen.

Ich würde direkt auf die Personalstelle zugehen, den Sachverhalt darlegen und die Fragen, ob du diese Dinge jetzt machen sollst, oder den Bleistift fallen lassen sollst.
Und das du bis zur Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten von der PA kein Anweisungen vom Vorgesetzten mehr befolgen kannst, weil du ja nicht weißt ob du das machen darfst!  :P :-X

(Alternativ jede Anweisung an denen melden mit Bitte um Bestätigung.)

Denn Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Kühlschrank:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.04.2022 10:54 ---
Denn Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

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Passierschein A38  ;)

FGL:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:44 ---Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

--- End quote ---
Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

Organisator:

--- Zitat von: FGL am 14.04.2022 13:07 ---
--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 09:44 ---Woher soll die Personalabteilung im Detail wissen und darstellen können, wer in der Verwaltung welche Aufgaben hat? Da seh ich schwarz.

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Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

--- End quote ---

Hat durchaus Sinn, zumal der Org-Bereich die Kompetenz über die Stellenbewertung hat, den Stellenplan kennt und zudem auch über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung beraten kann. Einzig die (Rechtsmeinung zur) Eingruppierung übernimmt dann der Personalbereich.

FGL:

--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 13:16 ---
--- Zitat von: FGL am 14.04.2022 13:07 ---Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

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Hat durchaus Sinn, zumal der Org-Bereich die Kompetenz über die Stellenbewertung hat, den Stellenplan kennt und zudem auch über die Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung beraten kann. Einzig die (Rechtsmeinung zur) Eingruppierung übernimmt dann der Personalbereich.

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Auch die Rechtsmeinung über die Eingruppierung bildet hier die Organisationsabteilung - in Personalunion bewerten dieselben Leute Dienstposten für Beamte und bilden die Rechtsmeinung über die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten. Die Personalabteilung entscheidet "nur" noch über die Anerkennung von Berufserfahrung im Rahmen der Stufenzuordnung.

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