Autor Thema: Freiwillig Gesetzlich Versichern mit Kostenerstattung 47 BBhV  (Read 2016 times)

spiegelsiegel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Sind hier freiwillig gesetzlich versicherte Beamte vertreten die die Kostenerstattung gewählt haben?

Nach § 47 BBhV werden 100 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet, die sich nach Anrechnung der Leistungen und Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. Dies gilt nicht für beihilfefähige Aufwendungen, wenn für diese keine Leistungen oder Erstattungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, somit ohne Kostenerstattung der Versicherung nur der Regelbemessungssatz und auch keine Verwaltungsabschläge.

Mit welchen Selbstbehalten ist zu rechnen wenn die Kostenerstattung statt den Sachleistungen über die Versichertenkarte gewählt wird? Prüft die Versicherung jede Position auf der Rechnung einzeln und dann erstattet die Beihilfe für jede Ziffer den Rest oder nur die 50% Regelbemessungssatz?

Kimonbo

  • Gast
Hahaaa welche Beamt*in ist so deppert und lässt sich nicht privat versichern? Das ist noch ein Punkt der uns auf Jahre und Jahrzehnte besser stehen und die Taschen noch voller machen lässt im Vergleich zum sozialversicherungspflichtigen-Arbeitssklaven-Pöbel. Meld dich bei der privaten an dann hast du nicht so ein kompliziertes Zinoba.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
Wie traurig und frustrierend muss doch das eigene Leben sein, wenn man sich zu solchen Postings veranlasst sieht?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,395
Wie traurig und frustrierend muss doch das eigene Leben sein, wenn man sich zu solchen Postings veranlasst sieht?

Vielleicht ist er ein kleines neidiges E3 Licht?

Kimonbo

  • Gast
Hahaaa so frustrierend, dass ich gestern in einem Michelin Sterne Restaurant gegessen habe und abends die herrliche Pressemitteilung meiner Ministerin gesehen habe und gedacht habe, soll sie sich doch krank melden anstatt nun von der Presse zerrissen zu werden. Namaste!