Autor Thema: Umwandlung befristetes AV in ein befristetes AV  (Read 1256 times)

Arro

  • Gast
Ich bin 58 Jahre alt und habe vor, mein aktives Arbeiten in vier Jahren einzustellen. Danach zwei Jahre zu stempeln und mit 64 die Rente zu beantragen.

Nun gibt es drei Varianten die ich mir überlegt habe, mit 62 mein Arbeitsverhältnis zu beenden.

1. Ordentliche Kündigung meinerseits, wobei hier ich mit Sicherheit mit einer Sperrfrist vom Jobcenter zu rechnen habe.

2. Einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Hier gibt es eine "Kann"-Bestimmung vom Jobcenter mit einer Sperrfrist von bis zu 12 Wochen.

und 3. mein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein Befristetes umzuwandeln. Hier denke ich, kann ich der Sperrfrist ein Schnippchen schlagen, da das AV automatisch ohne Kündigung endet.

für diese Variante habe ich weder hier im Forum noch im World Wide Web irgendwas finden können.
Vielleicht hatte jemand auch schon den Gedanken daran, ober sogar schon Erfahrung damit? Oder aber ist die 3. Variante gesetzlich gar nicht möglich?

Lars73

  • Gast
Antw:Umwandlung befristetes AV in ein befristetes AV
« Antwort #1 am: 11.04.2022 12:46 »
Warum sollte der Arbeitgeber 3. machen? Was wäre der Befristungsgrund? Das der Arbeitnehmer Geld aus der Sozialversicherung erschwindeln will ist kein hinreichender Befristungsgrund. Selbst wenn könnte er auf dem Formular der Agentur für Arbeit deutlich machen, dass es der Wunsch des Arbeitnehmers war.

Wenn man nicht Arbeiten will besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Organisator

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Antw:Umwandlung befristetes AV in ein befristetes AV
« Antwort #2 am: 11.04.2022 13:03 »
Hilfestellungen, wie man Sozialleistungen am besten abgreift, ohne dass es dafür eine Notwendigkeit gibt, wird es hier wohl nicht geben.