Guten Tag,
Ich, 40, schwerer Autounfall, nun wieder fit, werde eingegliedert.
Die Verwaltung wurde informiert. Mein Arzt und die Krankenkasse teilten mir mit, dass ich meinen bisherigen Arbeitsplatz mit gestaffelter Stundenzahl in Angriff nehmen darf.
Nun sagt die Verwaltung, dass ich woanders eingegliedert werden soll. Die Kasse schlägt Alarm und sagt, die Wiedereingliederung sagt rechtlich, dass die Vorgabe der Einglierung immer der Arbeitsplatz vor der Erkrankung sein muss. Die Verwaltung sagt Humbuk.
Nun habe ich hier im Forum einen ähnlichen Fall gefunden. Wo geschrieben wurde, dass das Direktionsrecht nicht angewendet werden kann, zumindest nicht während der Eingliederung. Ich habe erst einmal um einen Termin beim Personalrat gebeten. Nur ungern würde ich meinen Platz nach 15 Jahren wechseln.
Könnt Ihr mir evtl sagen, ob es der Richtigkeit entspricht, dass das Hamburger Modell sich auf den bisherigen Arbeitsplatz bezieht. Seelisch macht mich dass total fertig, dass ich weg soll.
Gruß
MIKE