Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Hamburger Modell und der Arbeitsplatz vor der Erkrankung

(1/5) > >>

Mike Mod:
Guten Tag,

Ich, 40, schwerer Autounfall, nun wieder fit, werde eingegliedert.
Die Verwaltung wurde informiert. Mein Arzt und die Krankenkasse teilten mir mit, dass ich meinen bisherigen Arbeitsplatz mit gestaffelter Stundenzahl in Angriff nehmen darf.

Nun sagt die Verwaltung, dass ich woanders eingegliedert werden soll. Die Kasse schlägt Alarm und sagt, die Wiedereingliederung sagt rechtlich, dass die Vorgabe der Einglierung immer der Arbeitsplatz vor der Erkrankung sein muss. Die Verwaltung sagt Humbuk.

Nun habe ich hier im Forum einen ähnlichen Fall gefunden. Wo geschrieben wurde, dass das Direktionsrecht nicht angewendet werden kann, zumindest nicht während der Eingliederung.  Ich habe erst einmal um einen Termin beim Personalrat gebeten. Nur ungern würde ich meinen Platz nach 15 Jahren wechseln.

Könnt Ihr mir evtl sagen, ob es der Richtigkeit entspricht, dass das Hamburger Modell sich auf den bisherigen Arbeitsplatz bezieht. Seelisch macht mich dass total fertig, dass ich weg soll.

Gruß

MIKE

Organisator:
Unabhängig davon, ob es einen Anspruch auf die Wiedereingliederung in die selbe Tätigkeit gibt;
Welchen Sinn hätte es, in die alte Stelle eingegliedert zu werden, wenn mit der Arbeitsaufnahme danach ohnehin eine neue Tätigkeit ansteht?

Dann könnte man doch die geringere Arbeitszeit bei der Eingliederung für das Lernen der neuen Tätigkeiten nutzen.

Mike Mod:
Der Sinn ist, dass ich meine alte Stelle nicht aufgeben möchte und mein bisheriger Arbeitsplatz für mich wieder Normalität bedeuten würde.

WasDennNun:

--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:12 ---Der Sinn ist, dass ich meine alte Stelle nicht aufgeben möchte und mein bisheriger Arbeitsplatz für mich wieder Normalität bedeuten würde.

--- End quote ---
Auf den du leider keinen Rechtsanspruch hast.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann greift das Direktionsrecht nicht, da du während der Wiedereingliederung nicht für den AG "arbeitest", er dich in dieser Zeit ja nicht bezahlt.
Aber mir ist nicht bekannt, woraus der Rechtsanspruch hergeleitet wird, dass du auf deiner alten Arbeitsstelle wieder eingegliedert werden musst oder das der AG einer Wiedereingliederung zustimmen muss.

Organisator:

--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:12 ---Der Sinn ist, dass ich meine alte Stelle nicht aufgeben möchte und mein bisheriger Arbeitsplatz für mich wieder Normalität bedeuten würde.

--- End quote ---

Aber dein Arbeitgeber hat ja schon klar gemacht, dass der Arbeitsplatz für dich nicht zur Verfügung steht und du daher woanders eingesetzt werden sollst. Warum dann auf der Wiedereingliederung auf dem alten Arbeitsplatz bestehen, wenn der auf Dauer nicht mehr zur Verfügung steht?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version