Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Hamburger Modell und der Arbeitsplatz vor der Erkrankung
Mike Mod:
Weil die Wiedereingliederung rechtlich so funktioniert. Ich weiß was Du meinst, aber ich hänge an meinem Job sehr.
Das ist ein Auszug:
Der Mitarbeiter wird am ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt: Wichtig ist die Eingliederung auf dem bisherigen Arbeitsplatz und keinem anderen.
Organisator:
--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:34 ---Weil die Wiedereingliederung rechtlich so funktioniert. Ich weiß was Du meinst, aber ich hänge an meinem Job sehr.
Das ist ein Auszug:
Der Mitarbeiter wird am ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt: Wichtig ist die Eingliederung auf dem bisherigen Arbeitsplatz und keinem anderen.
--- End quote ---
Das habe ich verstanden. Nur verstehe ich nicht darauf zu bestehen, wenn nach der Wiedereingliederung ohnehin eine andere Tätigkeit ansteht.
Mike Mod:
--- Zitat von: Organisator am 11.04.2022 14:38 ---
--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:34 ---Weil die Wiedereingliederung rechtlich so funktioniert. Ich weiß was Du meinst, aber ich hänge an meinem Job sehr.
Das ist ein Auszug:
Der Mitarbeiter wird am ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt: Wichtig ist die Eingliederung auf dem bisherigen Arbeitsplatz und keinem anderen.
--- End quote ---
Das habe ich verstanden. Nur verstehe ich nicht darauf zu bestehen, wenn nach der Wiedereingliederung ohnehin eine andere Tätigkeit ansteht.
--- End quote ---
Ich weiss viele TV-ÖD ler sind die Leibeigenen der Behörden und tun alles. Ich für meinen Teil bin nicht so. Die Versetzung wurde nicht vom Personalrat abgesegnet, niemand wurde informiert. Mir wurde die Pistole auf die Brist gesetzt, keine Gründe genannt oder ähnliches. So sollte es nicht funktionieren. Dass stört mich imenz. Ich nutze also so die Zeit an meinem Lieblingsarbeitsplatz. Wahrscheinlich für den einen kein nettes Verhalten
Lars73:
Ich sehe keine gesetzliche Vorgabe, welche die Wiedereingliederung auf den vor der Erkrankung durchgeführten Tätigkeit beschränkt. Allerdings ist die Einschätzung des Arztes an die Tätigkeit gebunden. D.h. die Einschätzung von Arzt und Krankenkasse sind ebenso wie die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht für eine andere Tätigkeit wirksam. D.h. es braucht ggf. eine Neubeurteilung und Zustimmung des Arbeitnehmers unter den geänderten Rahmenbedingungen.
Im Einzelfall kann es eine faktische Verpflichtung für den Arbeitgeber geben, die Eingliederung auf der bisherigen Tätigkeit zu ermöglichen. Dabei ist der Grad der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ggf. auch von den konkreten Umständen (Schwerbehindert, Arbeitsunfall, Wegeunfall etc.) anhängig. Daneben spielen die Gründe für die Zuweisung der geänderten Tätigkeit eine Rolle.
Organisator:
--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:47 ---Ich weiss viele TV-ÖD ler sind die Leibeigenen der Behörden und tun alles. Ich für meinen Teil bin nicht so. Die Versetzung wurde nicht vom Personalrat abgesegnet, niemand wurde informiert. Mir wurde die Pistole auf die Brist gesetzt, keine Gründe genannt oder ähnliches. So sollte es nicht funktionieren. Dass stört mich imenz. Ich nutze also so die Zeit an meinem Lieblingsarbeitsplatz. Wahrscheinlich für den einen kein nettes Verhalten
--- End quote ---
Der Arbeitgeber muss für eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung weder den Personalrat beteiligen noch irgendjemand informieren. Da du weiterhin (auch während der Eingliederung) krank geschrieben bist, reicht auch die Info an dich mit der Arbeitsaufnahme. Es bedarf auch weiterhin keine Nennung von Gründen oder Ähnlichem.
Zwar sollte es so nicht sein, rechtlich ist es aber ohne Probleme möglich.
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