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Hamburger Modell und der Arbeitsplatz vor der Erkrankung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:47 ---Ich weiss viele TV-ÖD ler   sind die Leibeigenen der Behörden und tun alles. Ich für meinen Teil bin nicht so. Die Versetzung wurde nicht vom Personalrat abgesegnet, niemand wurde informiert. Mir wurde die Pistole auf die Brist gesetzt, keine Gründe genannt oder ähnliches. So sollte es nicht funktionieren.  Dass stört mich imenz. Ich nutze also so die Zeit an meinem Lieblingsarbeitsplatz. Wahrscheinlich für den einen kein nettes Verhalten

--- End quote ---
Ja, so sollte es nicht funktionieren, aber so darf es wahrscheinlich leider funktionieren und ich sehe für dich da keine direkte rechtliche Handhabe, außer den von Lars73 beschrieben Hebel.

Der AG muss der Wiedereingliederung grundsätzlich ja nicht zustimmen.
Und so blöde es klingt, aber wenn du es gerichtlich durchdrücken willst, wird es dir auch nicht besser gehen.

Mike Mod:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.04.2022 15:44 ---
--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:47 ---Ich weiss viele TV-ÖD ler   sind die Leibeigenen der Behörden und tun alles. Ich für meinen Teil bin nicht so. Die Versetzung wurde nicht vom Personalrat abgesegnet, niemand wurde informiert. Mir wurde die Pistole auf die Brist gesetzt, keine Gründe genannt oder ähnliches. So sollte es nicht funktionieren.  Dass stört mich imenz. Ich nutze also so die Zeit an meinem Lieblingsarbeitsplatz. Wahrscheinlich für den einen kein nettes Verhalten

--- End quote ---
Ja, so sollte es nicht funktionieren, aber so darf es wahrscheinlich leider funktionieren und ich sehe für dich da keine direkte rechtliche Handhabe, außer den von Lars73 beschrieben Hebel.

Der AG muss der Wiedereingliederung grundsätzlich ja nicht zustimmen.
Und so blöde es klingt, aber wenn du es gerichtlich durchdrücken willst, wird es dir auch nicht besser gehen.

--- End quote ---

Folgender Passus greift bei mir, da in meiner Abwesenheit der Kollege "vertreten" hatte.

"ist.

Zuletzt hat das BAG die Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass der Arbeitgeber grundsätzlich mit der Rückkehr der Stammkraft rechnen muss und darf. Etwas anderes gelte nur, wenn der zu vertretende Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitnehmer bereits vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags mit der Vertretungskraft "verbindlich erklärt" hat, dass er die Arbeit nicht wieder aufnehmen werde. Eine unverbindliche Ankündigung reicht nicht."

Ich werde nocht versetzt, Personalrat hat Kontakt zu Arbeitsrechtlern. Der AG hat keine Handhabe zur Versetzung.

WasDennNun:
Das ist schön für dich.

Wäre die Versetzung eigentlich innerhäusig gewesen, oder auch mit einem Ortswechsel verbunden?

Innerhäusig (oder Entfernung kleiner 15km) wäre in NI der PR nicht in der Mitbestimmung und da wüsste ich nicht wer oder wie eine Versetzung verhindern könnte.

Benson77:

--- Zitat von: Mike Mod am 21.04.2022 12:35 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.04.2022 15:44 ---
--- Zitat von: Mike Mod am 11.04.2022 14:47 ---Ich weiss viele TV-ÖD ler   sind die Leibeigenen der Behörden und tun alles. Ich für meinen Teil bin nicht so. Die Versetzung wurde nicht vom Personalrat abgesegnet, niemand wurde informiert. Mir wurde die Pistole auf die Brist gesetzt, keine Gründe genannt oder ähnliches. So sollte es nicht funktionieren.  Dass stört mich imenz. Ich nutze also so die Zeit an meinem Lieblingsarbeitsplatz. Wahrscheinlich für den einen kein nettes Verhalten

--- End quote ---
Ja, so sollte es nicht funktionieren, aber so darf es wahrscheinlich leider funktionieren und ich sehe für dich da keine direkte rechtliche Handhabe, außer den von Lars73 beschrieben Hebel.

Der AG muss der Wiedereingliederung grundsätzlich ja nicht zustimmen.
Und so blöde es klingt, aber wenn du es gerichtlich durchdrücken willst, wird es dir auch nicht besser gehen.

--- End quote ---

Folgender Passus greift bei mir, da in meiner Abwesenheit der Kollege "vertreten" hatte.

"ist.

Zuletzt hat das BAG die Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass der Arbeitgeber grundsätzlich mit der Rückkehr der Stammkraft rechnen muss und darf. Etwas anderes gelte nur, wenn der zu vertretende Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitnehmer bereits vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags mit der Vertretungskraft "verbindlich erklärt" hat, dass er die Arbeit nicht wieder aufnehmen werde. Eine unverbindliche Ankündigung reicht nicht."



--- End quote ---

Guten Tag Mike,

Auch bei uns lief es so ab. Es wurde lediglich vertreten durch den Kollegen, doch der AG hat gepokert und unserem Erkrankten Kollegen gesagt er müsse nun woanders arbeiten. Dies war falsch, auch unser Personalrat hat dazu Seiten und Urteile gewälzt. Mit dem Ergebnis, dass man davon ausgehen muss, dass ein erkrankter Kollege immer zurück kehrt, außer er meldet anderes. Vertreten bedeuten hier klar, wenn der Erkrankte wieder da ist, macht der Verteter Platz. Auch wenn es hier wirklich viele Profis gibt, ist nicht immer alles richtig was gesagt wird. Es freut mich ,dass es für Dich so lief. Dennoch würde ich die Augen aufhalten und den Personalrat immer dazu ziehen....wer weiß was noch passiert

WasDennNun:
Also kann der AG einen Mitarbeiter nicht eine andere Arbeit zuweisen, nachdem er zurückgekehrt ist?
Klingt für mich etwas unglaubwürdig, dass da nicht das Direktionsrecht des AGs greift, sofern eben die Umsetzung am gleichem Dienstort und auf gleicher EG Ebene stattfindet.

Und das was Mike Mod als BAG Rechtssprechung anführt ist im Zusammenhang der Befristung des vertretenen Kollegen zu sehen, also dass man durchaus so oft und so lange befristen kann, bis der Kranke wieder da ist.
Ich wüsste nicht, was das mit dem Direktionsrecht zu tun hat.
Oder mit dem hier von euch vertretenem Recht auf seinen Arbeitsplatz.

Zwischenfazit:
Ja, Kranken vertreten bedeutet ganz klar, dass wenn der Erkrankte wieder da ist, muss der Vertreter den Platz räumen.
Aber der Umkehrschluss ist mir noch nicht klar (bzw. keine Urteile dazu gefunden): Wenn ich aus der Krankheit zurück kommen, dann habe ich einen gesetzlichen Anspruch meine alte Tätigkeiten wieder aufzunehmen und der AG darf mir keine anderen Tätigkeiten zuweisen (also Verlust des Direktionsrechtes).
@Mike / Benson: Würde mich interessieren worauf (Urteile etc.) sich diese These beruft.

(Davon ab ist es eine klare Sauerei, wenn der AG einen Rückkehrer, der seine alte arbeiten machen möchte und kann, diese nicht mehr geben will, ein vernünftiges BEM sieht da anders aus.)

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