Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wann könnte frühestens dieser AV enden?
tammy:
--- Zitat von: br am 18.04.2022 19:12 ---https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29498
--- End quote ---
Danke. Sehr interessant!
Also, zu früh gefreut!? :-/
carriegross:
--- Zitat von: br am 18.04.2022 19:12 ---https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29498
--- End quote ---
Was sagt bitte @BalBund dazu?
maiklewa:
--- Zitat von: carriegross am 25.04.2022 10:19 ---
--- Zitat von: br am 18.04.2022 19:12 ---https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29498
--- End quote ---
Was sagt bitte @BalBund dazu?
--- End quote ---
Ist egal, da der "Kollege" im anderen Forum schon anschließend genau das geschrieben hat, was wichtig ist. @tammy oder andere werden sich da nicht reinklagen können!
BalBund:
Der BalBund sagt dazu, dass die Entscheidung gegen die Agentur für Arbeit den Fehler aus 2011, auf den der Link abzielt und der tatsächlich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2019, 7 AZR 452/17 obsolet ist, für den aktuellen Sachverhalt hat sich doch einiges relevantes verändert.
Vorliegend hat die Agentur für Arbeit aktuell nämlich keine Verträge nach Nr. 7 mehr geschlossen, sondern nur mehr nach Nr. 1, wobei die Begründung fast 1:1 dem entspricht, was 2011 kassiert wurde, nämlich, dass die Haushaltsmittel nur für jeweils kurze Zeit zugesagt waren.
Ein Urteil, dass diesen Umstand - rechtlich gesehen - sehr schön zerlegt findet sich unter anderem beim DGB im Volltext, ab Seite 9 wird die Argumentation hier Zug um Zug auseinandergenommen: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Befristung/ArbG_Trier_2Ca_374-16.pdf
jayz:
--- Zitat von: BalBund am 28.04.2022 23:56 ---Der BalBund sagt dazu, dass die Entscheidung gegen die Agentur für Arbeit den Fehler aus 2011, auf den der Link abzielt und der tatsächlich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2019, 7 AZR 452/17 obsolet ist, für den aktuellen Sachverhalt hat sich doch einiges relevantes verändert.
Vorliegend hat die Agentur für Arbeit aktuell nämlich keine Verträge nach Nr. 7 mehr geschlossen, sondern nur mehr nach Nr. 1, wobei die Begründung fast 1:1 dem entspricht, was 2011 kassiert wurde, nämlich, dass die Haushaltsmittel nur für jeweils kurze Zeit zugesagt waren.
Ein Urteil, dass diesen Umstand - rechtlich gesehen - sehr schön zerlegt findet sich unter anderem beim DGB im Volltext, ab Seite 9 wird die Argumentation hier Zug um Zug auseinandergenommen: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Befristung/ArbG_Trier_2Ca_374-16.pdf
--- End quote ---
Ich habe tatsächlich genau oder fast genau einen AV geschlossen, wie die TE hier erwähnt hat. In vielen (Online-)Schulungen bzgl. SGB II, XII ... habe ich auch sehr sehr viele kennen gelernt, die wegen dem Ukraine-Krieg so ähnlich oder genau, wie ich eingestellt worden sind. Eben mit diesem befristeten AV und der Kombi, dass das AV auch bereits schon vorher enden kann.
Wenn ich recht verstanden habe, ist mein AV also illegitim und ich könnte nach der Probezeit auf eine unbefristete Einstellung bestehen?
Wie ist das bei dir inzwischen, @tammy?
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version