Hallo,
seit nunmehr zwei Jahren übe ich stellvertretend eine Tätigkeit aus, die gleich zwei Entgeltgruppen über meine eigene (9a) ist. Nun frage ich mich, habe ich nicht den Anspruch auf eine Zulage o.ä.?
Mal ganz abgesehen davon, dass ich es sowieso dubios finde stellvertretend eine Stelle auszuüben die zwei Entgeltgruppen über meine ist.
Wie kann ich mich verhalten?
Gruß
Habbi