Autor Thema: Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?  (Read 2068 times)

zuppel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Servus,

ich hatte mich auf eine ausgeschriebene Stelle in der Nachbarsgemeinde beworben. Befristet für Beschäftigungsverbot einer werdenden Mutter, Mutterschutz, Elternzeit, max. wohl zwei Jahre.

Ich wurde zwar zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wohl aber nur, weil ich schwerbehindert bin und ich die Schwerbehinderung im Lebenslauf angegeben hatte. Das Gespräch lief gefühlt eben so. Man spürt sowas ja doch irgendwie. Hatte noch nie lustlosere Leute gegenüber sitzen. Naja das mit der Schwerbehinderung war mal ein Test. Hatte die sonst nie angegeben.

Jetzt bekam ich aber die Tage schon überraschenderweise den Brief von der Gemeinde, in dem steht, dass das Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben wurde. Mir lässt das aber keine Ruhe.

Hmmm ... aber die Stelle muss ja definitiv besetzt werden (ich kenne ja die Gemeinde und weiß, dass die die andere Vollzeitstelle benötigen sozusagen).

Was könnten da Gründe für sein? Vielleicht seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht!? :-/

Wenn ein Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben wurde, darf dann eigentlich jemand eingestellt werden? o_O

Dankeschön.

Viele Grüße

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,864
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #1 am: 12.04.2022 21:31 »
Hallo Zuppel,

die wollten Dich nicht, oder Du jemanden (vielleicht intern) im Weg, der die Stelle haben sollte, der aber im Auswahlverfahren schlechter abgeschnitten hat.

Ob eine Aufhebung in der Situation rechtens ist, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich habe das Gefühl es könnte nicht rechtens sein, Stichwort Bewerbungsverfahrensanspruch. Vielleicht ist hier jemand aus der HR wissender als ich.

KingTut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #2 am: 13.04.2022 08:09 »
Moin,
wenn die zu Vertretende ihr Kind verloren hat, wird vielleicht keine Vertretung mehr benötigt?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #3 am: 13.04.2022 08:20 »
..es besteht zumindest ein Anspruch darauf, zu erfahren, ob der Aufhebung nachvollziehbare sachliche Gründe zugrunde liegen...

...wenn das Verfahren aufgehoben wurde, kann keine Einstellung erfolgen...ggfls. wird  - unter veränderten Bedingungen - neu ausgeschtrieben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #4 am: 13.04.2022 08:21 »
..es besteht zumindest ein Anspruch darauf, zu erfahren, ob der Aufhebung nachvollziehbare sachliche Gründe zugrunde liegen...

...wenn das Verfahren aufgehoben wurde, kann keine Einstellung erfolgen...ggfls. wird  - unter veränderten Bedingungen - neu ausgeschtrieben...
sollte wohl ausgetrieben heißen

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #5 am: 13.04.2022 08:25 »
ausgeschrieben
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #6 am: 13.04.2022 08:44 »


Was könnten da Gründe für sein? Vielleicht seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht!? :-/





das Absehen von einer Stellenbesetzung, weil die Behörde zu der Auffassung gelangt, dass eine Beförderung eines Bewerbers dem Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nicht gerecht werde und/oder dem Grundsatz der Bestenauslese für den zu besetzenden Dienstposten zuwiderlaufen würde (BVerwG, NVwZ 1997, 283f., OVG Greifswald 28.10.2009 – 2 L 209/06), zB weil der einzige Bewerber auf Grundlage des Bewerbungsgesprächs für ungeeignet erachtet wird (OVG Münster 31.05.2010 – 6 B 448/10),

die beabsichtigte Ausweitung des Bewerberkreises aus qualitativen Gesichtspunkten (zB BVerwG, NVwZ-RR 2000, 172, 173; OVG Koblenz 06.11.1997 – 10 B 12387/97), zB weil der interne Bewerber nicht hinreichend qualifiziert erscheint (VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 525, 526) oder mit dem Ziel der Frauenförderung (OVG Saarlouis, NVwZ-RR 2003, 48, 49 siehe auch OVG Lüneburg 27.02.2008 – 5 ME 34/08 Abbruch auf Verlangen der Frauenbeauftragten),

die Beanstandung eines Auswahlverfahrens durch ein Gericht (OVG Greifswald 28.10.2009 – 2 L 209/06; OVG Bautzen 14.05.2004 – 3 BS 265/03, LKV 2005, 223, 224, VGH Kassel 17.06.1992 – 1 TG 37/92, ZBR 1993, 210; LAG Hamm 14.08.2003 – 11 Sa 1743/02; Schnellenbach, ZBR 1997, 169, 170). Diese Auffassung wird hingegen vom VGH München (NVwZ-RR 2006, 344) abgelehnt, weil ein solcher Grund von interessierter Seite provoziert und bei einem erneuten Verfahren die gebotene Fairness und Transparenz beeinträchtigt werden könnten. Diese Auffassung ist abzulehnen. Denn derartige Sachverhalte können als Missbrauchsfälle betrachtet werden, so dass aus diesem Grund die Stellenausschreibung nicht aufgehoben werden darf.

Die Stelle soll nach langer Zeitdauer zum Zwecke der Aktualisierung und ggf Vergrößerung des Bewerberkreises erneut ausgeschrieben werden (LAG Hamm 14.08.2003 – 11 Sa 1743/02; OVG Koblenz 06.11.1997 – 10 B 12387/97).

Irrtümliche Ausschreibung einer befristeten Stelle als unbefristet, denn der öffentliche Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden eine Stelle aufgrund eines fehlerhaften Ausschreibungstextes unbefristet zu besetzen (BAG, NZA 2009, 901, 903f., Rn. 31; Laber/Gerdom, öAT 2010, 49, 53).

Neue organisatorische Aspekte, welche die Besetzung des Dienstpostens nicht mehr geboten erscheinen lassen (Carl, ZBR 2003, 343, 344).

Das Erfordernis einer neuen Ausschreibung, um das Anforderungsprofil geänderten Bedingungen anzupassen  (BVerwG, NVwZ-RR 2002, 47, 48; OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 184, 185) bzw zum Zwecke der Präzisierung des Anforderungsprofils (OVG Münster 23.06.2008 – 6 B 560/08 Rn. 13f).

Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand, welche zu einem Absehen von der Stellenbesetzung führen (OVG Lüneburg 13.05.1992 – 2 L 832/91).


Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 614
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #7 am: 13.04.2022 08:55 »
Mal davon abgesehen,  dass es etliche Gründe gibt ein Verfahren abzubrechen kann es hier auch einfach so sein,
 dass der AG die Bewerberlage allgemein als unbefriedigend empfand. Da bist du dann auch in einer schwächeren Position, als wenn bereits einem Konkurrenten ein Angebot gemacht wurde,  da du dich schlecht objektiv auf "bessere Eignung" hin vergleichen kannst.

Die Anzahl an ergebnislosen Verfahren mit erneuter Ausschreibung ist bei uns schon substanziell, trotz hoher Bewerberlage. Frei nach Lindner: Lieber gar nicht einstellen, als falsch einzustellen.
Bisher ohne Probleme, aber vielleicht hat sich auch einfach keiner getraut das rechtlich prüfen zu lassen.


was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #8 am: 13.04.2022 09:00 »
...so läuft es vielfach im öD....wo kein Kläger, da kein Richter... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

zuppel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #9 am: 13.04.2022 20:30 »
..es besteht zumindest ein Anspruch darauf, zu erfahren, ob der Aufhebung nachvollziehbare sachliche Gründe zugrunde liegen...

...wenn das Verfahren aufgehoben wurde, kann keine Einstellung erfolgen...ggfls. wird  - unter veränderten Bedingungen - neu ausgeschtrieben...

Dieser Anspruch beruht auf welcher Rechtsgrundlage, bitte?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Stellenbesetzungsverfahren aufgehoben - Folgen?
« Antwort #10 am: 14.04.2022 07:28 »
...das ist der sogen. Bewerberverfahrensanspruch...der beruht letztendlich auf Art. 33 Grundgesetz...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen